Heinsberg ist die namensgebende Kreisstadt des Kreises Heinsberg, dem westlichsten Kreis Deutschlands, und liegt im Regierungsbezirk Köln des Landes Nordrhein-Westfalen.
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
42.888 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
52525
Vorwahlen
02452, 02453
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Boverath, Donselen, Dorath, Erpen, Eschweiler, Grebben, Haag, Hlhoven, Klosterhof, Kranzes, Oberlieck, Schafhausen, Schleiden, Trompes, Vongelaak, Boverath, Donselen, Dorath, Erpen, Eschweiler, Grebben, Haag, Hülhoven, Klosterhof, Kranzes, Oberlieck, Schafhausen, Schleiden, Trompes, Vongelaak
Adressen:
1. Stadt Heinsberg, Rathausplatz 1, 52525 Heinsberg
2. Kreis Heinsberg, Am Stadtpark 10, 52525 Heinsberg
3. Agentur für Arbeit Heinsberg, Kaiserstraße 30, 52525 Heinsberg
Gemeinde Heinsberg – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 12:30
- Dienstag: 08:30 - 12:30
- Mittwoch: 08:30 - 12:30
- Donnerstag: 08:30 - 12:30
13:30 - 15:00
- Freitag: 08:30 - 12:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Heinsberg plant die Entwicklung eines neuen Wohngebiets an der Sittarder Straße, westlich des Stadtzentrums, auf einer Fläche von etwa 4,8 Hektar. Dieses Gebiet soll nachhaltig und familienfreundlich gestaltet werden, mit Einfamilienhäusern, Mehrfamilienhäusern und einer geplanten Kindertagesstätte. Die Erschließung erfolgt über die Sittarder Straße und die Ver- und Entsorgungsinfrastruktur wird im Zuge der Bauarbeiten realisiert.
Ein weiteres neues Wohngebiet entsteht an der Geilenkirchener Straße, wo auf elf Baugrundstücken freistehende Einfamilienhäuser und zwei Doppelhaushälften gebaut werden. Dieses Gebiet wird als verkehrsberuhigter Bereich konzipiert, mit integrierten Stellplätzen, Straßenbäumen und Maßnahmen zur Regenwasserrückhaltung.
Zusätzlich läuft der Prozess der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans der Stadt Heinsberg, der die Anpassung an aktuelle Erfordernisse wie Klima- und demografischen Wandel sowie die Bedeutung erneuerbarer Energien berücksichtigt. Bürgerinnen und Bürger sind eingeladen, sich über die Planungen zu informieren und aktiv einzubringen.
FAQ
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.