Sie gehört zur europäischen Metropolregion Rhein-Neckar (bis 20. Hemsbach ist eine Stadt mit ungefähr 12.000 Einwohnern im Rhein-Neckar-Kreis in Baden-Württemberg
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Rhein-Neckar-Kreis
Einwohner
11.740 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
69502
Vorwahl
06201
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Luisenhof, Schafhof, Luisenhof, Schafhof
Adressen:
1. Stadtverwaltung Hemsbach
Hauptstraße 1
69502 Hemsbach
2. Bürgeramt Hemsbach
Hauptstraße 1
69502 Hemsbach
3. Ordnungsamt Hemsbach
Hauptstraße 1
69502 Hemsbach
Gemeinde Hemsbach – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Gemeinderat Hemsbach hat ein Planverfahren eröffnet, um das ehemalige Gelände der Uhlandschule mit 114 neuen Wohnungen zu bebauen; die ersten Wohnungen könnten 2027 bezugsfähig sein, vorausgesetzt der Bebauungsplan wird in neun Monaten rechtskräftig und der Bau dauert 24 bis 30 Monate.
Eine weitere Bebauungsplanänderung betrifft das Gebiet nördlich der Hüttenfelder Straße, wo eine gewerblich genutzte Fläche mit einem leer stehenden Autohaus und einer Tankstelle neu gestaltet werden soll. Die Stadt Hemsbach plant die Schaffung einer planungsrechtlichen Grundlage für eine Neubebauung des Areals, um gestalterische Missstände im Ortseingangsbereich zu beseitigen. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt.
FAQ
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.