Herborn ist eine historische Fachwerkstadt an der Dill im mittelhessischen Lahn-Dill-Kreis, die bereits vor dem Ersten Weltkrieg Eigenwerbung als „Nassauisches Rothenburg“ betrieb
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Lahn-Dill-Kreis
Einwohner
20.520 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
35745
Vorwahlen
02772,02777 (Schönbach)
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
Stadt Herborn
Rathausplatz 1
35745 Herborn
Kreisverwaltung Dillenburg
Wiesenstraße 8
35683 Dillenburg
Agentur für Arbeit Dillenburg
Wiesenstraße 8
35683 Dillenburg
Gemeinde Herborn – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 12:00
13:30 - 15:30
- Dienstag: 08:30 - 12:00
13:30 - 15:30
- Mittwoch: 08:30 - 12:00
13:30 - 15:30
- Donnerstag: 08:30 - 12:00
13:30 - 15:30
- Freitag: 08:30 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Das Projekt zur Bebauung des ehemaligen Bedea-Grundstücks im Herborner Hinterthal, bei dem 60 Wohnungen entstehen sollten, liegt auf Eis. Die Gründe hierfür sind die stark gestiegenen Baukosten, der Förderstopp der Bundesregierung und die Inflation, die zu einer Verteuerung des Materials und steigenden Kapitalkosten geführt haben. Trotz langer Vorbereitungen und notwendiger Bodensanierung wurde das Projekt vorerst zurückgestellt, da bezahlbare Mieten bei den aktuellen Kosten nicht möglich sind.
FAQ
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.