Herborn ist eine historische Fachwerkstadt an der Dill im mittelhessischen Lahn-Dill-Kreis, die bereits vor dem Ersten Weltkrieg Eigenwerbung als „Nassauisches Rothenburg“ betrieb
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Lahn-Dill-Kreis
Einwohner
20.520 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
35745
Vorwahlen
02772,02777 (Schönbach)
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
Stadt Herborn
Rathausplatz 1
35745 Herborn
Kreisverwaltung Dillenburg
Wiesenstraße 8
35683 Dillenburg
Agentur für Arbeit Dillenburg
Wiesenstraße 8
35683 Dillenburg
Gemeinde Herborn – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 12:00
13:30 - 15:30
- Dienstag: 08:30 - 12:00
13:30 - 15:30
- Mittwoch: 08:30 - 12:00
13:30 - 15:30
- Donnerstag: 08:30 - 12:00
13:30 - 15:30
- Freitag: 08:30 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Das Projekt zur Bebauung des ehemaligen Bedea-Grundstücks im Herborner Hinterthal, bei dem 60 Wohnungen entstehen sollten, liegt auf Eis. Die Gründe hierfür sind die stark gestiegenen Baukosten, der Förderstopp der Bundesregierung und die Inflation, die zu einer Verteuerung des Materials und steigenden Kapitalkosten geführt haben. Trotz langer Vorbereitungen und notwendiger Bodensanierung wurde das Projekt vorerst zurückgestellt, da bezahlbare Mieten bei den aktuellen Kosten nicht möglich sind.
FAQ
Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?
Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:
- Detaillierungsgrad:
Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete - Rechtliche Verbindlichkeit:
Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend - Maßstab:
Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000 - Geltungsbereich:
Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.