Herborn ist eine historische Fachwerkstadt an der Dill im mittelhessischen Lahn-Dill-Kreis, die bereits vor dem Ersten Weltkrieg Eigenwerbung als „Nassauisches Rothenburg“ betrieb
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Lahn-Dill-Kreis
Einwohner
20.520 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
35745
Vorwahlen
02772,02777 (Schönbach)
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
Stadt Herborn
Rathausplatz 1
35745 Herborn
Kreisverwaltung Dillenburg
Wiesenstraße 8
35683 Dillenburg
Agentur für Arbeit Dillenburg
Wiesenstraße 8
35683 Dillenburg
Gemeinde Herborn – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 12:00
13:30 - 15:30
- Dienstag: 08:30 - 12:00
13:30 - 15:30
- Mittwoch: 08:30 - 12:00
13:30 - 15:30
- Donnerstag: 08:30 - 12:00
13:30 - 15:30
- Freitag: 08:30 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Das Projekt zur Bebauung des ehemaligen Bedea-Grundstücks im Herborner Hinterthal, bei dem 60 Wohnungen entstehen sollten, liegt auf Eis. Die Gründe hierfür sind die stark gestiegenen Baukosten, der Förderstopp der Bundesregierung und die Inflation, die zu einer Verteuerung des Materials und steigenden Kapitalkosten geführt haben. Trotz langer Vorbereitungen und notwendiger Bodensanierung wurde das Projekt vorerst zurückgestellt, da bezahlbare Mieten bei den aktuellen Kosten nicht möglich sind.
FAQ
Was ist ein Bebauungsplan?
Ein Bebauungsplan ist ein rechtsverbindliches Dokument der Stadtplanung, das detailliert festlegt, wie Grundstücke in einem bestimmten Gebiet bebaut und genutzt werden dürfen. Er enthält wichtige Informationen wie:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Höhe und Dichte der Bebauung)
- Bauweise und überbaubare Grundstücksflächen
- Verkehrsflächen und Grünflächen
Bebauungspläne sind das zentrale Instrument zur Steuerung der städtebaulichen Entwicklung auf lokaler Ebene und dienen als Grundlage für Baugenehmigungen.
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung