Sie liegt im Regierungsbezirk Detmold und ist die Kreisstadt des Kreises Herford
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
66.551 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
32049, 32051, 32052
Vorwahl
05221
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Diebrock, Laar, Schwarzenmoor, Diebrock, Laar, Schwarzenmoor
Adressen:
1. Stadt Herford, Rathausplatz 1, 32052 Herford
2. Kreis Herford, Am Schloßplatz 2, 32052 Herford
3. Agentur für Arbeit Herford, Wilhelmstraße 7, 32052 Herford
Gemeinde Herford – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 12:30
- Dienstag: 08:30 - 12:30
14:00 - 15:00
- Mittwoch: 08:30 - 12:30
- Donnerstag: 08:30 - 12:30
- Freitag: 08:30 - 12:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Herford sindSeveral neue Bebauungspläne und -verfahren im Gange:
- Ein Neubaugebiet soll zwischen Nordhof, Brackfeldstraße und Nordhofstraße entstehen, mit geplanten 33 Wohneinheiten.
- Der Bebauungsplan "Bielefelder Straße/B 61” ist in der frühzeitigen Beteiligung der Behörden. Hier werden öffentliche Verkehrsflächen und Erschließungsstraßen geplant, jedoch bestehen Bedenken hinsichtlich Eigentumsverhältnissen, Nutzungskonflikten und der Entwässerung von Niederschlagswasser.
- Die Planung wurde hinsichtlich der Belange der Agrarstruktur, Landeskultur, Immissionsschutz, Grundwasserschutz und Hochwasserschutz geprüft. Es gibt Bedenken bezüglich der Reduktion von unbebauten Landschaftsräumen und der Erholungsqualität für die Bevölkerung.
- Die Stadt Herford plant Festsetzungen zur Solarnutzung, Dach- und Fassadenbegrünung sowie den Bau von Stellplätzen mit wasserdurchlässigen Materialien und Sonderparkflächen mit Ladeinfrastruktur für E-Autos.
- Die Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld unterstützt die geordnete städtebauliche Entwicklung des bestehenden Gewerbegebietes, aber die Festsetzung als Industriegebiet (GI) wurde abgelehnt.
FAQ
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.