Sie liegt im Regierungsbezirk Detmold und ist die Kreisstadt des Kreises Herford
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
66.551 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
32049, 32051, 32052
Vorwahl
05221
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Diebrock, Laar, Schwarzenmoor, Diebrock, Laar, Schwarzenmoor
Adressen:
1. Stadt Herford, Rathausplatz 1, 32052 Herford
2. Kreis Herford, Am Schloßplatz 2, 32052 Herford
3. Agentur für Arbeit Herford, Wilhelmstraße 7, 32052 Herford
Gemeinde Herford – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 12:30
- Dienstag: 08:30 - 12:30
14:00 - 15:00
- Mittwoch: 08:30 - 12:30
- Donnerstag: 08:30 - 12:30
- Freitag: 08:30 - 12:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Herford sindSeveral neue Bebauungspläne und -verfahren im Gange:
- Ein Neubaugebiet soll zwischen Nordhof, Brackfeldstraße und Nordhofstraße entstehen, mit geplanten 33 Wohneinheiten.
- Der Bebauungsplan "Bielefelder Straße/B 61” ist in der frühzeitigen Beteiligung der Behörden. Hier werden öffentliche Verkehrsflächen und Erschließungsstraßen geplant, jedoch bestehen Bedenken hinsichtlich Eigentumsverhältnissen, Nutzungskonflikten und der Entwässerung von Niederschlagswasser.
- Die Planung wurde hinsichtlich der Belange der Agrarstruktur, Landeskultur, Immissionsschutz, Grundwasserschutz und Hochwasserschutz geprüft. Es gibt Bedenken bezüglich der Reduktion von unbebauten Landschaftsräumen und der Erholungsqualität für die Bevölkerung.
- Die Stadt Herford plant Festsetzungen zur Solarnutzung, Dach- und Fassadenbegrünung sowie den Bau von Stellplätzen mit wasserdurchlässigen Materialien und Sonderparkflächen mit Ladeinfrastruktur für E-Autos.
- Die Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld unterstützt die geordnete städtebauliche Entwicklung des bestehenden Gewerbegebietes, aber die Festsetzung als Industriegebiet (GI) wurde abgelehnt.
FAQ
Welche Rolle spielt der Flächennutzungsplan in der Stadtplanung?
Der Flächennutzungsplan (FNP) spielt eine zentrale Rolle in der Stadtplanung:
- Leitbild: Er stellt das städtebauliche Entwicklungskonzept für die Gesamtgemeinde dar.
- Koordination: Koordiniert verschiedene Nutzungsansprüche an den Boden.
- Vorbereitung: Bildet die Grundlage für detailliertere Bebauungspläne.
- Langfristigkeit: Plant die Entwicklung für 10-15 Jahre voraus.
- Abstimmung: Fördert die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden.
- Bürgerbeteiligung: Ermöglicht frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit.
Der FNP ist ein wichtiges Instrument für eine nachhaltige und geordnete Stadtentwicklung.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.