Sie liegt im Regierungsbezirk Detmold und ist die Kreisstadt des Kreises Herford
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
66.551 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
32049, 32051, 32052
Vorwahl
05221
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Diebrock, Laar, Schwarzenmoor, Diebrock, Laar, Schwarzenmoor
Adressen:
1. Stadt Herford, Rathausplatz 1, 32052 Herford
2. Kreis Herford, Am Schloßplatz 2, 32052 Herford
3. Agentur für Arbeit Herford, Wilhelmstraße 7, 32052 Herford
Gemeinde Herford – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 12:30
- Dienstag: 08:30 - 12:30
14:00 - 15:00
- Mittwoch: 08:30 - 12:30
- Donnerstag: 08:30 - 12:30
- Freitag: 08:30 - 12:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Herford sindSeveral neue Bebauungspläne und -verfahren im Gange:
- Ein Neubaugebiet soll zwischen Nordhof, Brackfeldstraße und Nordhofstraße entstehen, mit geplanten 33 Wohneinheiten.
- Der Bebauungsplan "Bielefelder Straße/B 61” ist in der frühzeitigen Beteiligung der Behörden. Hier werden öffentliche Verkehrsflächen und Erschließungsstraßen geplant, jedoch bestehen Bedenken hinsichtlich Eigentumsverhältnissen, Nutzungskonflikten und der Entwässerung von Niederschlagswasser.
- Die Planung wurde hinsichtlich der Belange der Agrarstruktur, Landeskultur, Immissionsschutz, Grundwasserschutz und Hochwasserschutz geprüft. Es gibt Bedenken bezüglich der Reduktion von unbebauten Landschaftsräumen und der Erholungsqualität für die Bevölkerung.
- Die Stadt Herford plant Festsetzungen zur Solarnutzung, Dach- und Fassadenbegrünung sowie den Bau von Stellplätzen mit wasserdurchlässigen Materialien und Sonderparkflächen mit Ladeinfrastruktur für E-Autos.
- Die Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld unterstützt die geordnete städtebauliche Entwicklung des bestehenden Gewerbegebietes, aber die Festsetzung als Industriegebiet (GI) wurde abgelehnt.
FAQ
Was sind die typischen Inhalte eines Bebauungsplans?
Ein Bebauungsplan enthält typischerweise:
- Planzeichnung: Graphische Darstellung der Festsetzungen
- Textliche Festsetzungen: Ergänzende Regelungen zur Planzeichnung
- Begründung: Erläuterung der Planungsziele und -inhalte
- Umweltbericht: Darstellung der Umweltauswirkungen der Planung
Typische Festsetzungen umfassen:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl)
- Bauweise (z.B. offene oder geschlossene Bauweise)
- Überbaubare Grundstücksflächen (Baugrenzen, Baulinien)
- Verkehrsflächen
- Grünflächen und Pflanzgebote
- Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.