Sie liegt im Sauerland und gehört zum Märkischen Kreis. Jahrhundert begannen sich im derzeitigen Gemeindegebiet metallverarbeitende Betriebe anzusiedeln. Mittelständische Unternehmen im Bereich der Metallverarbeitung sind auch heute noch ansässig
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Märkischer Kreis
Einwohner
6441 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
58769
Vorwahlen
02352, 02334
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeinde Nachrodt-Wiblingwerde
Hauptstraße 1
58769 Nachrodt-Wiblingwerde
2. Bürgeramt Nachrodt-Wiblingwerde
Hauptstraße 1
58769 Nachrodt-Wiblingwerde
3. Ordnungsamt Nachrodt-Wiblingwerde
Hauptstraße 1
58769 Nachrodt-Wiblingwerde
Gemeinde Nachrodt-Wiblingwerde – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
13:30 - 14:30
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Es gibt keine aktuellen Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Nachrodt-Wiblingwerde in den bereitgestellten Quellen. Die Quellen behandeln Themen wie eine Heizölkrise in einer Wohnsiedlung, Grundstückspreise und allgemeine Informationen über die Gemeinde, aber nicht spezifisch Bebauungspläne.
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung