Weite Flächen auf den Höhen des Lennegebirges und das enge Tal der Lenne prägen das Gemeindegebiet. Sie liegt im Sauerland und gehört zum Märkischen Kreis. Im frühen 19
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Märkischer Kreis
Einwohner
6441 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
58769
Vorwahlen
02352, 02334
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeinde Nachrodt-Wiblingwerde
Hauptstraße 1
58769 Nachrodt-Wiblingwerde
2. Bürgeramt Nachrodt-Wiblingwerde
Hauptstraße 1
58769 Nachrodt-Wiblingwerde
3. Ordnungsamt Nachrodt-Wiblingwerde
Hauptstraße 1
58769 Nachrodt-Wiblingwerde
Gemeinde Nachrodt-Wiblingwerde – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
13:30 - 14:30
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Es gibt keine aktuellen Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Nachrodt-Wiblingwerde in den bereitgestellten Quellen. Die Quellen behandeln Themen wie eine Heizölkrise in einer Wohnsiedlung, Grundstückspreise und allgemeine Informationen über die Gemeinde, aber nicht spezifisch Bebauungspläne.
FAQ
Was sind die typischen Darstellungen in einem Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan enthält typischerweise folgende Darstellungen:
- Wohnbauflächen
- Gemischte Bauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Sonderbauflächen (z.B. Einkaufszentren, Hochschulen)
- Grünflächen
- Waldflächen
- Landwirtschaftliche Flächen
- Verkehrsflächen
- Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
- Wasserflächen
- Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
Diese Darstellungen geben einen Überblick über die geplante Nutzung des gesamten Gemeindegebiets.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.