Im frühen 19. Weite Flächen auf den Höhen des Lennegebirges und das enge Tal der Lenne prägen das Gemeindegebiet. Jahrhundert begannen sich im derzeitigen Gemeindegebiet metallverarbeitende Betriebe anzusiedeln
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Märkischer Kreis
Einwohner
6441 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
58769
Vorwahlen
02352, 02334
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeinde Nachrodt-Wiblingwerde
Hauptstraße 1
58769 Nachrodt-Wiblingwerde
2. Bürgeramt Nachrodt-Wiblingwerde
Hauptstraße 1
58769 Nachrodt-Wiblingwerde
3. Ordnungsamt Nachrodt-Wiblingwerde
Hauptstraße 1
58769 Nachrodt-Wiblingwerde
Gemeinde Nachrodt-Wiblingwerde – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
13:30 - 14:30
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Es gibt keine aktuellen Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Nachrodt-Wiblingwerde in den bereitgestellten Quellen. Die Quellen behandeln Themen wie eine Heizölkrise in einer Wohnsiedlung, Grundstückspreise und allgemeine Informationen über die Gemeinde, aber nicht spezifisch Bebauungspläne.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.