Am 7
Bundesland
Landkreis
Saale-Holzland-Kreis
Einwohner
7802 (31. Dez. 2017)
Postleitzahl
07629
Vorwahl
036601
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Hermsdorf
Adressen:
1. Bürgeramt Hermsdorf, Hauptstraße 1, 13467 Berlin
2. Ordnungsamt Hermsdorf, Fasanenstraße 3, 13467 Berlin
3. Finanzamt Hermsdorf, Am Schillertheater 1, 13467 Berlin
Gemeinde Hermsdorf – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 13:00 - 17:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 13:00 - 16:00
- Freitag: Geschlossen
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Hermsdorf umfassenSeveral entscheidende Entwicklungen:
- Die Stadt Hermsdorf hat den Satzungsbeschluss über die 4. Änderung des Bebauungsplanes für das Wohngebiet "Holzwerke Hermsdorf" bekannt gemacht.
- Es gibt eine 1. Änderung des Bebauungsplans für die Sondergebiete großflächiger Einzelhandel und Gewerbegebiete zwischen Bundesautobahn A9, Schleifreisener Weg, Rodaer Straße und Am Straßenteich sowie beidseitig der Straße Am Globus. Diese Änderung passt die Festsetzungen an den Bestand und die bestehenden Erschließungsflächen an und berücksichtigt Änderungsabsichten von SB-Warenhaus und Bau- und Gartenmarkt.
- Zudem gibt es Planungen und Bekanntmachungen zur 3. Änderung des Bebauungsplanes für das Gewerbegebiet Ost I und zur Wohnbebauung "Rosa-Luxemburg-Straße II".
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.