Fredersdorf-Vogelsdorf ist eine Gemeinde im Landkreis Märkisch-Oderland in Brandenburg
Bundesland
Landkreis
Märkisch-Oderland
Einwohner
14.476 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
15370
Vorwahl
033439
Adresse der Gemeinde
Website
Gemeinde Fredersdorf-Vogelsdorf – Öffnungszeiten
- Montag: Geschlossen
- Dienstag: 09:00 - 12:00
15:00 - 17:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Gemeindevertreter von Fredersdorf-Vogelsdorf haben in ihrer Januar-Sitzung die Bauvoranfrage für sieben der insgesamt 29 geplanten Einfamilienhäuser im Plangebiet des Bebauungsplans BP 33 an der Akazienstraße abgelehnt. Die Ablehnung basiert auf der Begründung, dass das Vorhaben öffentliche Belange beeinträchtigt und die Zulässigkeit nach dem Baugesetzbuch nicht gegeben ist. Der Investor TAMAX ist enttäuscht und muss das Ergebnis juristisch bewerten. Der Bürgerbeirat Fredersdorf-Nord unterstützt die Pläne des Investors und kritisiert die Entscheidung der Gemeindevertreter.
Zudem gibt es Diskussionen über eine mögliche Umgehungsstraße in der Nachbargemeinde Neuenhagen, die über das Gebiet von Fredersdorf-Süd verlaufen und zu erhöhtem Verkehr und Lärm führen könnte. Die Gemeindevertreter von Fredersdorf-Vogelsdorf planen, sich in ihrer Februar-Sitzung zu diesem Thema zu positionieren, falls die Neuenhagener Gemeindevertretung die Umgehungsstraße nicht ablehnt.
FAQ
Was bedeuten die verschiedenen Farben in einem Bebauungsplan?
Die Farben in einem Bebauungsplan haben eine standardisierte Bedeutung gemäß der Planzeichenverordnung:
- Gelb: Wohnbauflächen
- Orange: Gemischte Bauflächen
- Lila: Gewerbliche Bauflächen
- Grau: Sonderbauflächen
- Hellrot: Straßenverkehrsflächen
- Hellgrün: Öffentliche Grünflächen
- Dunkelgrün: Private Grünflächen
- Blau: Wasserflächen
- Braun: Flächen für die Landwirtschaft
- Dunkelgrün mit Baumdarstellung: Waldflächen
Diese Farbgebung erleichtert das schnelle Erfassen der geplanten Nutzungen. Zusätzlich werden oft Schraffuren oder Symbole verwendet, um weitere Details zu kennzeichnen.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.