Herrnhut (tschechisch Ochranov) ist eine Landstadt im sächsischen Landkreis Görlitz in der Oberlausitz
Bundesland
Landkreis
Einwohner
5773 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
, 02747 (Berthelsdorf, Großhennersdorf, Herrnhut, Rennersdorf, Strahwalde)Vorlage:Infobox Gemeinde in Deutschland/Wartung/PLZ enthält Text
Vorwahl
035873
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Herrnhut
Markt 1
02747 Herrnhut
2. Ordnungsamt Herrnhut
Markt 1
02747 Herrnhut
3. Finanzamt Zittau
Bahnhofstraße 1
02763 Zittau
Gemeinde Herrnhut – Öffnungszeiten
- Montag: Geschlossen
- Dienstag: 08:30 - 11:30
13:00 - 18:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 08:30 - 11:30
13:00 - 15:30
- Freitag: Geschlossen
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Stadtrat der Stadt Herrnhut hat am 07.03.2024 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Besucherzentrum Herrnhuter Sterne“ und den Bebauungsplan „Lagerplatz – Schuck Bau“ beschlossen. Der Bebauungsplan „Besucherzentrum Herrnhuter Sterne“ wurde am 29.05.2024 durch das Landratsamt genehmigt und tritt mit der Bekanntmachung in Kraft. Der Bebauungsplan „Lagerplatz – Schuck Bau“ wurde durch Ablauf der Genehmigungsfrist am 03.06.2024 fiktiv genehmigt und tritt ebenfalls mit der Bekanntmachung in Kraft. Beide Pläne liegen im Rathaus zur Einsicht aus und sind auch im Internet verfügbar.
FAQ
Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?
Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:
- Detaillierungsgrad:
Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete - Rechtliche Verbindlichkeit:
Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend - Maßstab:
Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000 - Geltungsbereich:
Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.