Juli 2014 der Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn an. Sie gehört seit dem 1
Bundesland
Landkreis
Einwohner
4686 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
67691
Vorwahl
06305
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Heiligenberg, Mnchhof, Heiligenberg, Münchhof
Adressen:
1. Verbandsgemeinde Hochspeyer
Hauptstraße 1
67456 Hochspeyer
2. Stadtverwaltung Kaiserslautern
Bahnhofstraße 55
67655 Kaiserslautern
3. Landkreis Kaiserslautern
Richard-Wagner-Straße 1
67655 Kaiserslautern
Gemeinde Hochspeyer – Öffnungszeiten
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Der Bebauungsplan "Pfarracker" in Hochspeyer ist Teil des Landschaftsplanes 2030 der Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn. Dieser Plan umfasst die Integration in den Flächennutzungsplan und beinhaltet Maßnahmen zur Minderung von Eingriffen in die Natur und Landschaft. Es gibt spezifische Flächenpools für Kompensationsmaßnahmen, die bei späteren Bebauungsplanverfahren herangezogen werden können.
FAQ
Warum sind Bebauungspläne und Flächennutzungspläne wichtig?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne sind aus mehreren Gründen wichtig:
- Steuerung der Stadtentwicklung: Ermöglichen eine geordnete und nachhaltige städtebauliche Entwicklung
- Rechtssicherheit: Schaffen klare Regeln für Bauvorhaben und minimieren Konflikte
- Interessenausgleich: Berücksichtigen verschiedene Interessen wie Wohnen, Gewerbe und Umweltschutz
- Infrastrukturplanung: Ermöglichen vorausschauende Planung von Verkehr, Versorgung und öffentlichen Einrichtungen
- Umwelt- und Klimaschutz: Können Grünflächen sichern und umweltfreundliche Bauweisen fördern
- Wirtschaftsförderung: Können Flächen für Gewerbe und Industrie bereitstellen und so die lokale Wirtschaft fördern
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.