Am 22. Sie entstand zum 26. Oktober 2003 durch den gesetzlich verfügten Zusammenschluss der drei Gemeinden Dahlwitz-Hoppegarten, Hönow und Münchehofe
Bundesland
Landkreis
Märkisch-Oderland
Einwohner
18.322 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
15366
Vorwahlen
03342, 030
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeinde Hoppegarten
Bahnhofstraße 1
15366 Hoppegarten
2. Bürgeramt Hoppegarten
Bahnhofstraße 1
15366 Hoppegarten
3. Ordnungsamt Hoppegarten
Bahnhofstraße 1
15366 Hoppegarten
Gemeinde Hoppegarten – Öffnungszeiten
- Montag: Geschlossen
- Dienstag: 09:00 - 12:00
15:00 - 17:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Ein Investor plant ein neues Rechenzentrum auf einem 10.000 Quadratmeter großen Gelände in Hoppegarten, was die Abreissung einer Kfz-Werkstatt und anderer Kleinunternehmen erfordern würde. Die Gemeinde arbeitet an den rechtlichen Bedingungen, aber es fehlt noch die Zustimmung des regionalen Wasserverbands wegen Wassermangelbedenken. Das Rechenzentrum soll in drei bis vier Jahren fertig sein und auch Fernwärme in das bestehende Netz einspeisen.
Zusätzlich gibt es Spannungen wegen des Neubaus einer Gesamtschule auf dem KWO-Gelände in Hoppegarten, da die Baurechtsgenehmigungen seit Jahren blockiert sind und Neuenhagen ein alternatives Grundstück am Gruscheweg anbietet.
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.