Die Rennbahngemeinde Hoppegarten ist eine amtsfreie Gemeinde im Westen des Landkreises Märkisch-Oderland in Brandenburg. Am 22
Bundesland
Landkreis
Märkisch-Oderland
Einwohner
18.322 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
15366
Vorwahlen
03342, 030
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeinde Hoppegarten
Bahnhofstraße 1
15366 Hoppegarten
2. Bürgeramt Hoppegarten
Bahnhofstraße 1
15366 Hoppegarten
3. Ordnungsamt Hoppegarten
Bahnhofstraße 1
15366 Hoppegarten
Gemeinde Hoppegarten – Öffnungszeiten
- Montag: Geschlossen
- Dienstag: 09:00 - 12:00
15:00 - 17:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Ein Investor plant ein neues Rechenzentrum auf einem 10.000 Quadratmeter großen Gelände in Hoppegarten, was die Abreissung einer Kfz-Werkstatt und anderer Kleinunternehmen erfordern würde. Die Gemeinde arbeitet an den rechtlichen Bedingungen, aber es fehlt noch die Zustimmung des regionalen Wasserverbands wegen Wassermangelbedenken. Das Rechenzentrum soll in drei bis vier Jahren fertig sein und auch Fernwärme in das bestehende Netz einspeisen.
Zusätzlich gibt es Spannungen wegen des Neubaus einer Gesamtschule auf dem KWO-Gelände in Hoppegarten, da die Baurechtsgenehmigungen seit Jahren blockiert sind und Neuenhagen ein alternatives Grundstück am Gruscheweg anbietet.
FAQ
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung