Seit 2010 bilden die Samtgemeinden Hoya und Eystrup eine Verwaltungseinheit. Hoya (plattdeutsch de Haaien, Hejen oder Hajen) ist eine Stadt im Landkreis Nienburg/Weser nahe der geografischen Mitte Niedersachsens
Bundesland
Landkreis
Nienburg/Weser
Einwohner
3905 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
27318
Vorwahl
04251
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Brachfeld, Dedendorf, Hoya, Sandhof, Steinwerder, Wulzen, Brachfeld, Dedendorf, Sandhof, Steinwerder, Wulzen
Adressen:
1. Stadt Hoya, Am Markt 1, 27318 Hoya
2. Landkreis Nienburg/Weser, Am Schützenplatz 1, 31582 Nienburg
3. Einwohnermeldeamt Hoya, Am Markt 1, 27318 Hoya
Gemeinde Hoya – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.