Hunderdorf ist eine Gemeinde im niederbayerischen Landkreis Straubing-Bogen und der Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Hunderdorf.
Bundesland
Regierungsbezirk
Niederbayern
Landkreis
Straubing-Bogen
Einwohner
3270 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
94336
Vorwahlen
09422 u. 09961
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Bauernholz, Biehl, Böhmhäuser, Böhmhöfl, Breitfeld, Dambach, Ebenthan, Egern, Eglsee, Ellaberg, Fahrenloh, Feiertaghof, Fischbehälter, Gartenhaus, Gottesberg, Grabmhl, Großlintach, Grub, Häuselberg, Herrnbirket, Hoch, Hof, Hofdorf, Hohenthan, Hunderdorf, Irensfelden, Jacklhäusl, Klostermhl, Kreuzberg, Lindenbrunn, Lindfeld, Lintach, Mitterbhl, Muggenthal, Oberhunderdorf, Oberstetten, Ochsenweiher, Osterberg, Rainfurt, Rammersberg
Adressen:
1. Gemeinde Hunderdorf, Hauptstraße 1, 94336 Hunderdorf
2. Landkreis Straubing-Bogen, Landratsamt, Am Berg 5, 94315 Straubing
3. Veterinäramt Straubing-Bogen, Am Berg 5, 94315 Straubing
Gemeinde Hunderdorf – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Welche Rolle spielt der Flächennutzungsplan in der Stadtplanung?
Der Flächennutzungsplan (FNP) spielt eine zentrale Rolle in der Stadtplanung:
- Leitbild: Er stellt das städtebauliche Entwicklungskonzept für die Gesamtgemeinde dar.
- Koordination: Koordiniert verschiedene Nutzungsansprüche an den Boden.
- Vorbereitung: Bildet die Grundlage für detailliertere Bebauungspläne.
- Langfristigkeit: Plant die Entwicklung für 10-15 Jahre voraus.
- Abstimmung: Fördert die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden.
- Bürgerbeteiligung: Ermöglicht frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit.
Der FNP ist ein wichtiges Instrument für eine nachhaltige und geordnete Stadtentwicklung.
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.