Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Hunderdorf

Hunderdorf ist eine Gemeinde im niederbayerischen Landkreis Straubing-Bogen und der Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Hunderdorf.
Bundesland
Regierungsbezirk
Niederbayern
Landkreis
Straubing-Bogen
Einwohner
3270 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
94336
Vorwahlen
09422 u. 09961
Adresse der Gemeinde
Sollacher Str. 4, 94336 Hunderdorf
Sollacher Str. 4, 94336 Hunderdorf 94336 Bayern DE
Website
Ortsteile
Bauernholz, Biehl, Böhmhäuser, Böhmhöfl, Breitfeld, Dambach, Ebenthan, Egern, Eglsee, Ellaberg, Fahrenloh, Feiertaghof, Fischbehälter, Gartenhaus, Gottesberg, Grabmhl, Großlintach, Grub, Häuselberg, Herrnbirket, Hoch, Hof, Hofdorf, Hohenthan, Hunderdorf, Irensfelden, Jacklhäusl, Klostermhl, Kreuzberg, Lindenbrunn, Lindfeld, Lintach, Mitterbhl, Muggenthal, Oberhunderdorf, Oberstetten, Ochsenweiher, Osterberg, Rainfurt, Rammersberg
Adressen:
1. Gemeinde Hunderdorf, Hauptstraße 1, 94336 Hunderdorf
2. Landkreis Straubing-Bogen, Landratsamt, Am Berg 5, 94315 Straubing
3. Veterinäramt Straubing-Bogen, Am Berg 5, 94315 Straubing
Gemeinde Hunderdorf – Öffnungszeiten
  • Montag: 08:00 - 12:00
  • Dienstag: 08:00 - 12:00
  • Mittwoch: 08:00 - 12:00
  • Donnerstag: 08:00 - 12:00
  • Freitag: 08:00 - 12:00
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen

FAQ

Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?

Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:

Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):

  • Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
  • Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
  • Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile

Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):

  • Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
  • Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
  • Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
  • Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
  • Nachbarliche Interessen berücksichtigen

Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.

Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?

Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:

  1. Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
  2. Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
  3. Beratung in den zuständigen Ausschüssen
  4. Beschlussfassung durch den Gemeinderat

Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.