Stallwang ist eine Gemeinde im niederbayerischen Landkreis Straubing-Bogen und der Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Stallwang.
Bundesland
Regierungsbezirk
Niederbayern
Landkreis
Straubing-Bogen
Einwohner
1431 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
94375, 94357
Vorwahl
09964
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Auersdorf, Buchet, Emmersdorf, Grub, Grnleiten, Hagmhl, Hof, Ichenberg, Irlmhl, Königseck, Landorf, Limpflbach, Machtenhof, Maiszell, Niederkinsach, Oberkinsach, Penzhaus, Pfahlhaus, Piehlhof, Piehlmhl, Reichersdorf, Reisach, Ried, Rißmhl, Roßberg, Sägmhl, Schönstein, Stallwang, Steinberg, Steinbhl, Stubenhof, Tiefengraben, Treffendorf, Auersdorf, Buchet, Emmersdorf, Grub, Grünleiten, Hagmühl, Hof
Adressen:
1. Gemeinde Stallwang, Hauptstraße 1, 94507 Stallwang
2. Landkreis Deggendorf, Landratsamt Deggendorf, Rathausplatz 1, 94469 Deggendorf
3. Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Deggendorf, Krummer Weg 2, 94469 Deggendorf
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00
Dienstag: 08:00 - 12:00
Mittwoch: 08:00 - 12:00
Donnerstag: 08:00 - 12:00
Freitag: 08:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung