Stallwang ist eine Gemeinde im niederbayerischen Landkreis Straubing-Bogen und der Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Stallwang.
Bundesland
Regierungsbezirk
Niederbayern
Landkreis
Straubing-Bogen
Einwohner
1431 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
94375, 94357
Vorwahl
09964
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Auersdorf, Buchet, Emmersdorf, Grub, Grnleiten, Hagmhl, Hof, Ichenberg, Irlmhl, Königseck, Landorf, Limpflbach, Machtenhof, Maiszell, Niederkinsach, Oberkinsach, Penzhaus, Pfahlhaus, Piehlhof, Piehlmhl, Reichersdorf, Reisach, Ried, Rißmhl, Roßberg, Sägmhl, Schönstein, Stallwang, Steinberg, Steinbhl, Stubenhof, Tiefengraben, Treffendorf, Auersdorf, Buchet, Emmersdorf, Grub, Grünleiten, Hagmühl, Hof
Adressen:
1. Gemeinde Stallwang, Hauptstraße 1, 94507 Stallwang
2. Landkreis Deggendorf, Landratsamt Deggendorf, Rathausplatz 1, 94469 Deggendorf
3. Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Deggendorf, Krummer Weg 2, 94469 Deggendorf
Gemeinde Stallwang – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?
Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:
- Detaillierungsgrad:
Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete - Rechtliche Verbindlichkeit:
Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend - Maßstab:
Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000 - Geltungsbereich:
Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.