Husum (nordfriesisch Hüsem) ist Kreisstadt des Kreises Nordfriesland in Schleswig-Holstein
Bundesland
Schleswig-Holstein
Kreis
Nordfriesland
Einwohner
23.478 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
25813
Vorwahl
04841
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Altmeierhof, AmPfahl, Augsburg, Darrigbllkoog, Dingsbll, Dockkoog, Dreisprung, Engelsburg, Finkhaus, Finkhaushallig, GroßVarlingen, Grntal, Hagedornzaun, Halbmond, Hörn, Hohlacker, Honnenshof, Hppbrcke, Ingwershörn, Ipernstedt, Kielsburg, Koogshaus, Lagedeich, Lund, Margaretenkoog, Mildeburg, Mildstedtfeld, Mhlendeich, Neumeierhof, Nobiskrug, Norddeich, Osterholz, Platenhörn, Rantrumermarsch, Rantrumfeld, Rosendahl, Rosendahlfeld, Rterland, Schauendahl, Schwesingfeld
Adressen:
1. Stadt Husum, Am Markt 1, 25813 Husum
2. Kreis Nordfriesland, Am Bullentor 1, 25813 Husum
3. Agentur für Arbeit Husum, Norderstraße 3, 25813 Husum
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00
Dienstag: 09:00 - 12:00
Mittwoch: 09:00 - 12:00
Donnerstag: 09:00 - 12:00
Freitag: 09:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
In Husum habenSeveral neuere Entwicklungen und Maßnahmen im Bereich der Bebauungspläne stattgefunden:
- Der Bebauungsplan Nr. 115 "Hüsem Park" wurde mit detaillierten Planzeichnungen, Begründungen und verschiedenen Fachbeiträgen wie Artenschutz, Bodengutachten und Lärmtechnischen Untersuchungen erstellt und veröffentlicht.
- Für die Obere Neustadt wurde ein integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (IEK) aktualisiert, das auf vorbereitenden Untersuchungen basiert und Teil des Städtebauförderungsprogramms "Soziale Stadt" ist. Dieses Konzept umfasst Maßnahmen zur nachhaltigen Stabilisierung und Aufwertung des Gebiets.
- Im März 2023 begannen Bauarbeiten für einen Anbau am Kreishaus in der Marktstraße 6 in Husum, was Teil der städtischen Entwicklung ist, obwohl es nicht direkt einen Bebauungsplan betrifft, zeigt es die aktuelle Bauintensität in der Stadt.
FAQ
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.