Bebauungsplan und Flächennutzungsplan

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Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Husum

Husum (nordfriesisch Hüsem) ist Kreisstadt des Kreises Nordfriesland in Schleswig-Holstein
Bundesland
Schleswig-Holstein
Kreis
Nordfriesland
Einwohner
23.478 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
25813
Vorwahl
04841
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Altmeierhof, AmPfahl, Augsburg, Darrigbllkoog, Dingsbll, Dockkoog, Dreisprung, Engelsburg, Finkhaus, Finkhaushallig, GroßVarlingen, Grntal, Hagedornzaun, Halbmond, Hörn, Hohlacker, Honnenshof, Hppbrcke, Ingwershörn, Ipernstedt, Kielsburg, Koogshaus, Lagedeich, Lund, Margaretenkoog, Mildeburg, Mildstedtfeld, Mhlendeich, Neumeierhof, Nobiskrug, Norddeich, Osterholz, Platenhörn, Rantrumermarsch, Rantrumfeld, Rosendahl, Rosendahlfeld, Rterland, Schauendahl, Schwesingfeld
Adressen:
1. Stadt Husum, Am Markt 1, 25813 Husum
2. Kreis Nordfriesland, Am Bullentor 1, 25813 Husum
3. Agentur für Arbeit Husum, Norderstraße 3, 25813 Husum
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00 Dienstag: 09:00 - 12:00 Mittwoch: 09:00 - 12:00 Donnerstag: 09:00 - 12:00 Freitag: 09:00 - 12:00 Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen
In Husum habenSeveral neuere Entwicklungen und Maßnahmen im Bereich der Bebauungspläne stattgefunden:

- Der Bebauungsplan Nr. 115 "Hüsem Park" wurde mit detaillierten Planzeichnungen, Begründungen und verschiedenen Fachbeiträgen wie Artenschutz, Bodengutachten und Lärmtechnischen Untersuchungen erstellt und veröffentlicht.

- Für die Obere Neustadt wurde ein integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (IEK) aktualisiert, das auf vorbereitenden Untersuchungen basiert und Teil des Städtebauförderungsprogramms "Soziale Stadt" ist. Dieses Konzept umfasst Maßnahmen zur nachhaltigen Stabilisierung und Aufwertung des Gebiets.

- Im März 2023 begannen Bauarbeiten für einen Anbau am Kreishaus in der Marktstraße 6 in Husum, was Teil der städtischen Entwicklung ist, obwohl es nicht direkt einen Bebauungsplan betrifft, zeigt es die aktuelle Bauintensität in der Stadt.

FAQ

Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?

Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:

  • Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
  • Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
  • Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
  • Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.

Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.

Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?

Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:

Innenbereich (§ 34 BauGB):

  • Zusammenhängend bebaute Ortsteile
  • Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
  • Kein Bebauungsplan erforderlich
  • Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche

Außenbereich (§ 35 BauGB):

  • Flächen außerhalb des Innenbereichs
  • Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
  • Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
  • Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig

Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.

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Vor 1960 wurden die meisten Bebauungspläne für die Bundesrepublik Deutschland (BRD) erstellt, bevor 1961 das Bundesbaugesetz verabschiedet wurde. Sie gelten weiterhin fort, solange sie nicht geltendem Recht widersprechen, also ihr Inhalt noch Gegenstand eines Bebauungsplans sein könnte. Diese Bebauungspläne werden übergeleitete Bebauungspläne genannt. 

Ein Bebauungsplan hat erhebliche und langfristige Auswirkungen auf die Verfügbarkeit, den Wert und die Erscheinung einer Fläche. Deshalb werden Bebauungspläne nach einem im BauGB geregelten Verfahren aufgestellt, mit dem sichergestellt werden soll, dass bei der Planung alle Belange und Probleme sorgfältig erfasst bzw. erkannt und gerecht abgewogen werden. Vor allem die umfassende Beteiligung aller Betroffenen und der Öffentlichkeit soll sichergestellt werden.