Bebauungsplan und Flächennutzungsplan

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Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Husum

Husum (nordfriesisch Hüsem) ist Kreisstadt des Kreises Nordfriesland in Schleswig-Holstein
Bundesland
Schleswig-Holstein
Kreis
Nordfriesland
Einwohner
23.478 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
25813
Vorwahl
04841
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Altmeierhof, AmPfahl, Augsburg, Darrigbllkoog, Dingsbll, Dockkoog, Dreisprung, Engelsburg, Finkhaus, Finkhaushallig, GroßVarlingen, Grntal, Hagedornzaun, Halbmond, Hörn, Hohlacker, Honnenshof, Hppbrcke, Ingwershörn, Ipernstedt, Kielsburg, Koogshaus, Lagedeich, Lund, Margaretenkoog, Mildeburg, Mildstedtfeld, Mhlendeich, Neumeierhof, Nobiskrug, Norddeich, Osterholz, Platenhörn, Rantrumermarsch, Rantrumfeld, Rosendahl, Rosendahlfeld, Rterland, Schauendahl, Schwesingfeld
Adressen:
1. Stadt Husum, Am Markt 1, 25813 Husum
2. Kreis Nordfriesland, Am Bullentor 1, 25813 Husum
3. Agentur für Arbeit Husum, Norderstraße 3, 25813 Husum
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00 Dienstag: 09:00 - 12:00 Mittwoch: 09:00 - 12:00 Donnerstag: 09:00 - 12:00 Freitag: 09:00 - 12:00 Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen
In Husum habenSeveral neuere Entwicklungen und Maßnahmen im Bereich der Bebauungspläne stattgefunden:

- Der Bebauungsplan Nr. 115 "Hüsem Park" wurde mit detaillierten Planzeichnungen, Begründungen und verschiedenen Fachbeiträgen wie Artenschutz, Bodengutachten und Lärmtechnischen Untersuchungen erstellt und veröffentlicht.

- Für die Obere Neustadt wurde ein integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (IEK) aktualisiert, das auf vorbereitenden Untersuchungen basiert und Teil des Städtebauförderungsprogramms "Soziale Stadt" ist. Dieses Konzept umfasst Maßnahmen zur nachhaltigen Stabilisierung und Aufwertung des Gebiets.

- Im März 2023 begannen Bauarbeiten für einen Anbau am Kreishaus in der Marktstraße 6 in Husum, was Teil der städtischen Entwicklung ist, obwohl es nicht direkt einen Bebauungsplan betrifft, zeigt es die aktuelle Bauintensität in der Stadt.

FAQ

Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?

Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:

  • Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
  • Förmlich aufgehoben wird
  • Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
  • Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)

Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.

Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?

Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:

  • Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
  • Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
  • Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet

Erlassen wird sie:

  • Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
  • Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
  • Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde

Dauer:

  • Zunächst zwei Jahre
  • Verlängerbar um ein Jahr
  • In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr

Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.

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Vor 1960 wurden die meisten Bebauungspläne für die Bundesrepublik Deutschland (BRD) erstellt, bevor 1961 das Bundesbaugesetz verabschiedet wurde. Sie gelten weiterhin fort, solange sie nicht geltendem Recht widersprechen, also ihr Inhalt noch Gegenstand eines Bebauungsplans sein könnte. Diese Bebauungspläne werden übergeleitete Bebauungspläne genannt. 

Ein Bebauungsplan hat erhebliche und langfristige Auswirkungen auf die Verfügbarkeit, den Wert und die Erscheinung einer Fläche. Deshalb werden Bebauungspläne nach einem im BauGB geregelten Verfahren aufgestellt, mit dem sichergestellt werden soll, dass bei der Planung alle Belange und Probleme sorgfältig erfasst bzw. erkannt und gerecht abgewogen werden. Vor allem die umfassende Beteiligung aller Betroffenen und der Öffentlichkeit soll sichergestellt werden.