Hörselberg-Hainich ist eine kreisangehörige Einheitsgemeinde im nordöstlichen Wartburgkreis im Freistaat Thüringen, die zum 1
Bundesland
Landkreis
Wartburgkreis
Einwohner
6081 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
99820
Vorwahlen
03622, 036254, 036920
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Hörselberg-Hainich
Hauptstraße 2
99820 Hörselberg-Hainich
2. Einwohnermeldeamt Hörselberg-Hainich
Hauptstraße 2
99820 Hörselberg-Hainich
3. Ordnungsamt Hörselberg-Hainich
Hauptstraße 2
99820 Hörselberg-Hainich
Gemeinde Hörselberg-Hainich – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 15:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Es gibt keine spezifischen neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Hörselberg-Hainich in den bereitgestellten Quellen. Die Quellen behandeln hauptsächlich ein Bebauungsprojekt in Oberhof und allgemeine Informationen zu Bebauungsplänen.
FAQ
Was sind die typischen Inhalte eines Bebauungsplans?
Ein Bebauungsplan enthält typischerweise:
- Planzeichnung: Graphische Darstellung der Festsetzungen
- Textliche Festsetzungen: Ergänzende Regelungen zur Planzeichnung
- Begründung: Erläuterung der Planungsziele und -inhalte
- Umweltbericht: Darstellung der Umweltauswirkungen der Planung
Typische Festsetzungen umfassen:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl)
- Bauweise (z.B. offene oder geschlossene Bauweise)
- Überbaubare Grundstücksflächen (Baugrenzen, Baulinien)
- Verkehrsflächen
- Grünflächen und Pflanzgebote
- Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.