Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Hörselberg-Hainich

Hörselberg-Hainich ist eine kreisangehörige Einheitsgemeinde im nordöstlichen Wartburgkreis im Freistaat Thüringen, die zum 1
Bundesland
Landkreis
Wartburgkreis
Einwohner
6081 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
99820
Vorwahlen
03622, 036254, 036920
Adresse der Gemeinde
Hauptstraße 90A99820 Hörselberg-Hainich
Hauptstraße 90A99820 Hörselberg-Hainich 99820 Thüringen DE
Website
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Hörselberg-Hainich
Hauptstraße 2
99820 Hörselberg-Hainich

2. Einwohnermeldeamt Hörselberg-Hainich
Hauptstraße 2
99820 Hörselberg-Hainich

3. Ordnungsamt Hörselberg-Hainich
Hauptstraße 2
99820 Hörselberg-Hainich
Gemeinde Hörselberg-Hainich – Öffnungszeiten
  • Montag: 09:00 - 12:00
  • Dienstag: 09:00 - 12:00 13:00 - 15:00
  • Mittwoch: Geschlossen
  • Donnerstag: 09:00 - 12:00
  • Freitag: 09:00 - 12:00
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen
Es gibt keine spezifischen neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Hörselberg-Hainich in den bereitgestellten Quellen. Die Quellen behandeln hauptsächlich ein Bebauungsprojekt in Oberhof und allgemeine Informationen zu Bebauungsplänen.

FAQ

Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?

Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:

  • Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
  • Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
  • Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
  • Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.

Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.

Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?

Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:

  • Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
  • Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
  • Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.

Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.