Ihlienworth [.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}ˌiːli̯ən'vɔ:ʁt] (niederdeutsch Helnnworth) ist eine niedersächsische Gemeinde in der Samtgemeinde Land Hadeln im Landkreis Cuxhaven
Bundesland
Landkreis
Einwohner
1515 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
21775
Vorwahl
04755
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
AmKanal, Auedeich, Dreihausendorf, Hasendorf, KleineGeest, Kuhlenfelde, Medemstade, Mislag, Mittelteil, Siedenteil, Straßdeich, Vierhausendorf, Westerende, Wetternweg, AmKanal, Auedeich, Dreihausendorf, Hasendorf, KleineGeest, Kuhlenfelde, Medemstade, Mislag, Mittelteil, Siedenteil, Straßdeich, Vierhausendorf, Westerende, Wetternweg
Adressen:
1. Gemeinde Ihlienworth
Hauptstraße 1
21714 Ihlienworth
2. Einwohnermeldeamt Ihlienworth
Hauptstraße 1
21714 Ihlienworth
3. Ordnungsamt Ihlienworth
Hauptstraße 1
21714 Ihlienworth
Gemeinde Ihlienworth – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
14:00 - 15:30
- Dienstag: 09:00 - 12:00
14:00 - 15:30
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
14:00 - 15:30
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
14:00 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wie kann ich Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten?
Sie können auf folgende Weise Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten:
- Besuch des Bauamts: Viele Gemeinden bieten Einsicht vor Ort an.
- Online-Portale: Viele Städte stellen Bebauungspläne digital zur Verfügung.
- Schriftliche Anfrage: Sie können eine Kopie des Plans anfordern.
- Öffentliche Auslegung: Während der Planaufstellung liegen Entwürfe öffentlich aus.
- Ratsinformationssysteme: Oft sind Pläne hier einsehbar.
Tipp: Kontaktieren Sie das lokale Bauamt für genaue Informationen zum Zugang.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.