Iserlohn (westfälisch Iserlaun, Iserliaun, aus mittelniederdeutsch îse(r)n-lô(ch) „Eisenwald“) ist eine Große kreisangehörige Stadt im Märkischen Kreis (Regierungsbezirk Arnsberg) in Nordrhein-Westfalen und mit rund 93.000 Einwohnern die größte Stadt des Märkischen Kreises und des Sauerlandes
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Märkischer Kreis
Einwohner
91.873 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
58636–58644
Vorwahlen
02371, 02374, 02304, 02352, 02378
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Bilveringsen, Bräke, Dingsen, Bilveringsen, Bräke, Düingsen
Adressen:
Stadt Iserlohn
Wilhelmstraße 2
58636 Iserlohn
Finanzamt Iserlohn
Kaiserstraße 40
58636 Iserlohn
Agentur für Arbeit Iserlohn
Hauptstraße 32
58636 Iserlohn
Gemeinde Iserlohn – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 12:30
- Dienstag: 08:30 - 12:30
14:00 - 15:00
- Mittwoch: 08:30 - 12:30
- Donnerstag: 08:30 - 12:30
- Freitag: 08:30 - 12:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Iserlohn hatSeveral Bebauungspläne im Verfahren, darunter der Bebauungsplan Nr. 448 für eine Photovoltaikfreiflächenanlage im Scherling, der derzeit in der öffentlichen Auslegung ist bis 28. Februar 2025. Ein weiterer Plan ist der Bebauungsplan Nr. 449/1 für das Dröscheder Feld. Zudem wurde der Bebauungsplan Nr. 148 „Ortlohntal“ geändert, um die Erweiterung der Gesamtschule im Südosten des bestehenden Schulgebäudes zu ermöglichen.
FAQ
Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?
Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:
- Detaillierungsgrad:
Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete - Rechtliche Verbindlichkeit:
Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend - Maßstab:
Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000 - Geltungsbereich:
Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.