Hemer ist eine mittlere kreisangehörige Stadt in Nordrhein-Westfalen
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Märkischer Kreis
Einwohner
33.708 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
58675
Vorwahl
02372
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Frönsberg, Heppingserbach, Ispei, Landhausen, Oese, Frönsberg, Heppingserbach, Ispei, Landhausen, Oese
Adressen:
Stadt Hemer
Friedrichstraße 22
58675 Hemer
Kreisverwaltung Märkischer Kreis
Kaiserstraße 24
58636 Iserlohn
Agentur für Arbeit Iserlohn
Hohler Weg 1
58636 Iserlohn
Gemeinde Hemer – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 12:30
- Dienstag: 08:30 - 12:30
14:00 - 15:00
- Mittwoch: 08:30 - 12:30
- Donnerstag: 08:30 - 12:30
- Freitag: 08:30 - 12:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Hemer-Deilinghofen ist ein neues Wohngebiet geplant, mit sieben neuen Baugrundstücken nördlich der Straße „Am Iserbach“ für freistehende Einfamilienhäuser. Bürger können bis zum 4. Oktober Stellungnahmen zum Bebauungsplan abgeben, die über das Internetportal der Stadt Hemer, per Mail oder schriftlich eingereicht werden können. Die Planunterlagen sind im Internet und im Rathaus der Stadt Hemer zugänglich.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.