Hemer ist eine mittlere kreisangehörige Stadt in Nordrhein-Westfalen
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Märkischer Kreis
Einwohner
33.708 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
58675
Vorwahl
02372
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Frönsberg, Heppingserbach, Ispei, Landhausen, Oese, Frönsberg, Heppingserbach, Ispei, Landhausen, Oese
Adressen:
Stadt Hemer
Friedrichstraße 22
58675 Hemer
Kreisverwaltung Märkischer Kreis
Kaiserstraße 24
58636 Iserlohn
Agentur für Arbeit Iserlohn
Hohler Weg 1
58636 Iserlohn
Gemeinde Hemer – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 12:30
- Dienstag: 08:30 - 12:30
14:00 - 15:00
- Mittwoch: 08:30 - 12:30
- Donnerstag: 08:30 - 12:30
- Freitag: 08:30 - 12:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Hemer-Deilinghofen ist ein neues Wohngebiet geplant, mit sieben neuen Baugrundstücken nördlich der Straße „Am Iserbach“ für freistehende Einfamilienhäuser. Bürger können bis zum 4. Oktober Stellungnahmen zum Bebauungsplan abgeben, die über das Internetportal der Stadt Hemer, per Mail oder schriftlich eingereicht werden können. Die Planunterlagen sind im Internet und im Rathaus der Stadt Hemer zugänglich.
FAQ
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.