Hemer ist eine mittlere kreisangehörige Stadt in Nordrhein-Westfalen
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Märkischer Kreis
Einwohner
33.708 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
58675
Vorwahl
02372
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Frönsberg, Heppingserbach, Ispei, Landhausen, Oese, Frönsberg, Heppingserbach, Ispei, Landhausen, Oese
Adressen:
Stadt Hemer
Friedrichstraße 22
58675 Hemer
Kreisverwaltung Märkischer Kreis
Kaiserstraße 24
58636 Iserlohn
Agentur für Arbeit Iserlohn
Hohler Weg 1
58636 Iserlohn
Gemeinde Hemer – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 12:30
- Dienstag: 08:30 - 12:30
14:00 - 15:00
- Mittwoch: 08:30 - 12:30
- Donnerstag: 08:30 - 12:30
- Freitag: 08:30 - 12:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Hemer-Deilinghofen ist ein neues Wohngebiet geplant, mit sieben neuen Baugrundstücken nördlich der Straße „Am Iserbach“ für freistehende Einfamilienhäuser. Bürger können bis zum 4. Oktober Stellungnahmen zum Bebauungsplan abgeben, die über das Internetportal der Stadt Hemer, per Mail oder schriftlich eingereicht werden können. Die Planunterlagen sind im Internet und im Rathaus der Stadt Hemer zugänglich.
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.