Jagsthausen ist eine Gemeinde mit zirka 1800 Einwohnern im Landkreis Heilbronn im fränkisch geprägten Nordosten Baden-Württembergs
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
1909 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
74249
Vorwahl
07943
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
ŽußererPfitzhof, Edelmannshof, Leuterstal, MittlererPfitzhof, Neuzweiflingen, Pfitzhof, Stolzenhof, UntererPfitzhof, ÄußererPfitzhof, Edelmannshof, Leuterstal, MittlererPfitzhof, Neuzweiflingen, Pfitzhof, Stolzenhof, UntererPfitzhof
Adressen:
1. Gemeinde Jagsthausen, Hauptstraße 1, 74249 Jagsthausen
2. Ordnungsamt Landkreis Heilbronn, Wilhelmstraße 15, 74072 Heilbronn
3. Forstamt Heilbronn, Ludwigstraße 24, 74072 Heilbronn
Gemeinde Jagsthausen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.