Neudenau [.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}ˈnɔʏ̯dənaʊ̯] (im Ortsdialekt Neidene) ist eine Stadt und ein Unterzentrum im Landkreis Heilbronn in Baden-Württemberg (Deutschland)
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
5427 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
74861
Vorwahlen
06264, 06298
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
StGangolfskapelle, StGangolfskapelle
Adressen:
1. Stadt Neudenau, Hauptstraße 1, 74861 Neudenau
2. Ordnungsamt Neudenau, Hauptstraße 1, 74861 Neudenau
3. Bürgeramt Neudenau, Hauptstraße 1, 74861 Neudenau
Gemeinde Neudenau – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Neudenau ist eine 5. Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich, um die städtebauliche Entwicklung weiterzuverfolgen und die in den letzten Jahren getätigten Nutzungsänderungen zu integrieren. Diese Änderung betrifft die Schaffung von Wohnraum, die Nutzung erneuerbarer Energien und die Bereitstellung von Gemeinbedarfsflächen für Kindergartenplätze.
FAQ
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.