Neudenau [.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}ˈnɔʏ̯dənaʊ̯] (im Ortsdialekt Neidene) ist eine Stadt und ein Unterzentrum im Landkreis Heilbronn in Baden-Württemberg (Deutschland)
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
5427 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
74861
Vorwahlen
06264, 06298
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
StGangolfskapelle, StGangolfskapelle
Adressen:
1. Stadt Neudenau, Hauptstraße 1, 74861 Neudenau
2. Ordnungsamt Neudenau, Hauptstraße 1, 74861 Neudenau
3. Bürgeramt Neudenau, Hauptstraße 1, 74861 Neudenau
Gemeinde Neudenau – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Neudenau ist eine 5. Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich, um die städtebauliche Entwicklung weiterzuverfolgen und die in den letzten Jahren getätigten Nutzungsänderungen zu integrieren. Diese Änderung betrifft die Schaffung von Wohnraum, die Nutzung erneuerbarer Energien und die Bereitstellung von Gemeinbedarfsflächen für Kindergartenplätze.
FAQ
Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?
Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:
- Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
- Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
- Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
- Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf
Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:
- Demographischer Wandel
- Wirtschaftliche Entwicklungen
- Neue gesetzliche Vorgaben
- Veränderte Umweltbedingungen
Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.