Jüterbog ist eine Kleinstadt im Landkreis Teltow-Fläming im Bundesland Brandenburg
Bundesland
Landkreis
Teltow-Fläming
Einwohner
12.382 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
14913
Vorwahl
03372
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Jüterbog
Markt 1
14913 Jüterbog
2. Landkreis Teltow-Fläming
Karl-Marx-Straße 2
14943 Luckenwalde
3. Einwohnermeldeamt Jüterbog
Markt 1
14913 Jüterbog
Gemeinde Jüterbog – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 15:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
15:00 - 17:30
- Freitag: Geschlossen
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Der Bebauungsplan Nr. 044 "Markendorf – Wohnbebauung an den südöstlichen Wiesen" wurde von den Stadtverordneten einstimmig angenommen.
- Am Bullenwall soll Baurecht für die Errichtung von Ein- und Mehrfamilienhäusern geschaffen werden, die Stadtverordneten beschlossen dies einstimmig.
- Es finden aktuell keine Beteiligungsverfahren in der Bauleitplanung statt, aber mehrere Bebauungspläne sind in Aufstellung, wie z.B. der Bebauungsplan 030 "Südliche Wallanlagen", Bebauungsplan 036 "Südliches Altstadtquartier" und Bebauungsplan 048 "Gewerbe- und Industriepark Forst Zinna".
- Der Bebauungsplan Nr. 041 "Fuchsberge - Einkaufsmarkt Netto und Wohnbebauung" ist in der Erneuten Öffentlichen Auslegung.
- Die Aufstellung des Teilflächennutzungsplans "Windenergie" und des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan der Stadt Jüterbog sind ebenfalls im Gange.
FAQ
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.