Hennigsdorf [.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}'hɛnɪʝsdɔrf] ist eine amtsfreie Stadt nordwestlich von Berlin im Landkreis Oberhavel in Brandenburg.
Bundesland
Landkreis
Oberhavel
Einwohner
26.515 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
16761
Vorwahl
03302
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Hennigsdorf
Rathausplatz 1
16761 Hennigsdorf
2. Bürgeramt Hennigsdorf
Rathausplatz 1
16761 Hennigsdorf
3. Ordnungsamt Hennigsdorf
Rathausplatz 1
16761 Hennigsdorf
Gemeinde Hennigsdorf – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
14:00 - 17:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: Geschlossen
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Hennigsdorf gibt es Pläne, bis zu 60 Garagen und Gärten abzureißen, um Platz für den Bau von zehn Eigenheimen zu schaffen. Diese Maßnahmen sind Teil einer umstrittenen Stadtentwicklungsstrategie, die bereits 2021 für Kontroversen sorgte. Die Kündigungen für die betroffenen Garagenpächter sollen Anfang 2025 verschickt werden.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.