Hennigsdorf [.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}'hɛnɪʝsdɔrf] ist eine amtsfreie Stadt nordwestlich von Berlin im Landkreis Oberhavel in Brandenburg.
Bundesland
Landkreis
Oberhavel
Einwohner
26.515 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
16761
Vorwahl
03302
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Hennigsdorf
Rathausplatz 1
16761 Hennigsdorf
2. Bürgeramt Hennigsdorf
Rathausplatz 1
16761 Hennigsdorf
3. Ordnungsamt Hennigsdorf
Rathausplatz 1
16761 Hennigsdorf
Gemeinde Hennigsdorf – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
14:00 - 17:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: Geschlossen
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Hennigsdorf gibt es Pläne, bis zu 60 Garagen und Gärten abzureißen, um Platz für den Bau von zehn Eigenheimen zu schaffen. Diese Maßnahmen sind Teil einer umstrittenen Stadtentwicklungsstrategie, die bereits 2021 für Kontroversen sorgte. Die Kündigungen für die betroffenen Garagenpächter sollen Anfang 2025 verschickt werden.
FAQ
Was ist ein einfacher Bebauungsplan?
Ein einfacher Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der nicht alle Mindestfestsetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans enthält. Charakteristika sind:
- Er regelt nur einzelne Aspekte der städtebaulichen Ordnung.
- Fehlende Festsetzungen werden nach § 34 oder § 35 BauGB beurteilt.
- Er wird oft in bereits bebauten Gebieten eingesetzt, um bestehende Strukturen zu erhalten oder behutsam weiterzuentwickeln.
Einfache Bebauungspläne bieten mehr Flexibilität, erfordern aber eine sorgfältigere Prüfung bei Bauanträgen.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.