Kall ist eine Gemeinde im Kreis Euskirchen in Nordrhein-Westfalen in der Nordeifel.
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
10.987 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
53925
Vorwahlen
02441, 02445, 02447, 02482, 02486
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Anstois, Milzenhäuschen, Rth, Silberberg, Stritterhof, Wackerberg, Wallenthalerhöhe, Wilhelmshöhe, Anstois, Milzenhäuschen, Rüth, Silberberg, Stritterhof, Wackerberg, Wallenthalerhöhe, Wilhelmshöhe
Adressen:
1. Gemeinde Kall, Hauptstraße 26, 53925 Kall
2. Kreis Euskirchen, Jülicher Ring 32, 53879 Euskirchen
3. Straßenverkehrsamt Euskirchen, Jülicher Ring 32, 53879 Euskirchen
Gemeinde Kall – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
14:00 - 15:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Kaller Gemeinderat hat den Weg für zwei neue Projekte im Gewerbegebiet 3 freigemacht. Für die VR-Bank Nordeifel wurde die Genehmigung für den Neubau einer viergeschossigen Verwaltungsstelle mit einem Staffelgeschoss und einem niedrigeren Gebäuderiegel erteilt. Die Firma X-Wood darf zwei weitere Hallen, ein Bürogebäude und Pkw-Stellplätze auf ihrem Grundstück errichten, wofür Teile der Baustelle angeschüttet und die Firsthöhen der Gebäude angepasst werden müssen. Dazu war eine Änderung des Bebauungsplans notwendig, die einstimmig beschlossen wurde.
FAQ
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.