Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Kall

Kall ist eine Gemeinde im Kreis Euskirchen in Nordrhein-Westfalen in der Nordeifel.
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
10.987 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
53925
Vorwahlen
02441, 02445, 02447, 02482, 02486
Adresse der Gemeinde
Bahnhofstr. 9, 53925 Kall
Bahnhofstr. 9, 53925 Kall 53925 Nordrhein-Westfalen DE
Website
Ortsteile
Anstois, Milzenhäuschen, Rth, Silberberg, Stritterhof, Wackerberg, Wallenthalerhöhe, Wilhelmshöhe, Anstois, Milzenhäuschen, Rüth, Silberberg, Stritterhof, Wackerberg, Wallenthalerhöhe, Wilhelmshöhe
Adressen:
1. Gemeinde Kall, Hauptstraße 26, 53925 Kall
2. Kreis Euskirchen, Jülicher Ring 32, 53879 Euskirchen
3. Straßenverkehrsamt Euskirchen, Jülicher Ring 32, 53879 Euskirchen
Gemeinde Kall – Öffnungszeiten
  • Montag: 08:00 - 12:00
  • Dienstag: 08:00 - 12:00
  • Mittwoch: 08:00 - 12:00
  • Donnerstag: 08:00 - 12:00 14:00 - 15:00
  • Freitag: 08:00 - 12:00
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen
Der Kaller Gemeinderat hat den Weg für zwei neue Projekte im Gewerbegebiet 3 freigemacht. Für die VR-Bank Nordeifel wurde die Genehmigung für den Neubau einer viergeschossigen Verwaltungsstelle mit einem Staffelgeschoss und einem niedrigeren Gebäuderiegel erteilt. Die Firma X-Wood darf zwei weitere Hallen, ein Bürogebäude und Pkw-Stellplätze auf ihrem Grundstück errichten, wofür Teile der Baustelle angeschüttet und die Firsthöhen der Gebäude angepasst werden müssen. Dazu war eine Änderung des Bebauungsplans notwendig, die einstimmig beschlossen wurde.

FAQ

Was bedeuten die verschiedenen Farben in einem Bebauungsplan?

Die Farben in einem Bebauungsplan haben eine standardisierte Bedeutung gemäß der Planzeichenverordnung:

  • Gelb: Wohnbauflächen
  • Orange: Gemischte Bauflächen
  • Lila: Gewerbliche Bauflächen
  • Grau: Sonderbauflächen
  • Hellrot: Straßenverkehrsflächen
  • Hellgrün: Öffentliche Grünflächen
  • Dunkelgrün: Private Grünflächen
  • Blau: Wasserflächen
  • Braun: Flächen für die Landwirtschaft
  • Dunkelgrün mit Baumdarstellung: Waldflächen

Diese Farbgebung erleichtert das schnelle Erfassen der geplanten Nutzungen. Zusätzlich werden oft Schraffuren oder Symbole verwendet, um weitere Details zu kennzeichnen.

Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?

Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:

Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):

  • Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
  • Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
  • Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile

Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):

  • Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
  • Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
  • Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
  • Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
  • Nachbarliche Interessen berücksichtigen

Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.