Kamen (niederdeutsch: Kaomen) ist eine nordrhein-westfälische Hansestadt des östlichen Ruhrgebietes und gehört zum Kreis Unna
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
42.544 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
59174
Vorwahl
02307
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Derne, Derne
Adressen:
1. Stadt Kamen - Rathausplatz 1, 59174 Kamen
2. Kreis Unna - Lindenplatz 1, 59425 Unna
3. Agentur für Arbeit Unna - Bahnhofstraße 38, 59423 Unna
Gemeinde Kamen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
14:00 - 15:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Rat der Stadt Kamen hat den Bebauungsplan Nr. 07 Ka-SK „Buschweg“ beschlossen, der die Neuausweisung von Bauflächen für den Neubau von Einfamilienhäusern am westlichen Ortsrand von Südkamen vorsieht. Das Projekt umfasst 28 neue Wohneinheiten, darunter 3 Doppelhäuser und 22 freistehende Einfamilienhäuser, und integriert bestehende Gebäude. Eine Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren wurde durchgeführt. Die Umweltprüfung und der Umweltbericht sind Teil der Begründung des Bebauungsplans.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.