Kamen (niederdeutsch: Kaomen) ist eine nordrhein-westfälische Hansestadt des östlichen Ruhrgebietes und gehört zum Kreis Unna
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
42.544 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
59174
Vorwahl
02307
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Derne, Derne
Adressen:
1. Stadt Kamen - Rathausplatz 1, 59174 Kamen
2. Kreis Unna - Lindenplatz 1, 59425 Unna
3. Agentur für Arbeit Unna - Bahnhofstraße 38, 59423 Unna
Gemeinde Kamen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
14:00 - 15:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Rat der Stadt Kamen hat den Bebauungsplan Nr. 07 Ka-SK „Buschweg“ beschlossen, der die Neuausweisung von Bauflächen für den Neubau von Einfamilienhäusern am westlichen Ortsrand von Südkamen vorsieht. Das Projekt umfasst 28 neue Wohneinheiten, darunter 3 Doppelhäuser und 22 freistehende Einfamilienhäuser, und integriert bestehende Gebäude. Eine Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren wurde durchgeführt. Die Umweltprüfung und der Umweltbericht sind Teil der Begründung des Bebauungsplans.
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.