Kamen (niederdeutsch: Kaomen) ist eine nordrhein-westfälische Hansestadt des östlichen Ruhrgebietes und gehört zum Kreis Unna
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
42.544 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
59174
Vorwahl
02307
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Derne, Derne
Adressen:
1. Stadt Kamen - Rathausplatz 1, 59174 Kamen
2. Kreis Unna - Lindenplatz 1, 59425 Unna
3. Agentur für Arbeit Unna - Bahnhofstraße 38, 59423 Unna
Gemeinde Kamen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
14:00 - 15:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Rat der Stadt Kamen hat den Bebauungsplan Nr. 07 Ka-SK „Buschweg“ beschlossen, der die Neuausweisung von Bauflächen für den Neubau von Einfamilienhäusern am westlichen Ortsrand von Südkamen vorsieht. Das Projekt umfasst 28 neue Wohneinheiten, darunter 3 Doppelhäuser und 22 freistehende Einfamilienhäuser, und integriert bestehende Gebäude. Eine Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren wurde durchgeführt. Die Umweltprüfung und der Umweltbericht sind Teil der Begründung des Bebauungsplans.
FAQ
Was sind die typischen Inhalte eines Bebauungsplans?
Ein Bebauungsplan enthält typischerweise:
- Planzeichnung: Graphische Darstellung der Festsetzungen
- Textliche Festsetzungen: Ergänzende Regelungen zur Planzeichnung
- Begründung: Erläuterung der Planungsziele und -inhalte
- Umweltbericht: Darstellung der Umweltauswirkungen der Planung
Typische Festsetzungen umfassen:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl)
- Bauweise (z.B. offene oder geschlossene Bauweise)
- Überbaubare Grundstücksflächen (Baugrenzen, Baulinien)
- Verkehrsflächen
- Grünflächen und Pflanzgebote
- Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.