Die Gemeinde Holzwickede (niederdeutsch: Hol(t)wicker) liegt am östlichen Rand des Ruhrgebiets, Nordrhein-Westfalen, und ist eine kreisangehörige Gemeinde des Kreises Unna im Regierungsbezirk Arnsberg.
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
17.035 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
59439
Vorwahl
02301
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeinde Holzwickede
Hauptstraße 1
59439 Holzwickede
2. Bürgeramt Holzwickede
Hauptstraße 1
59439 Holzwickede
3. Ordnungsamt Holzwickede
Hauptstraße 1
59439 Holzwickede
Gemeinde Holzwickede – Öffnungszeiten
- Montag: 07:30 - 14:00
- Dienstag: 07:30 - 14:00
- Mittwoch: 07:30 - 14:00
- Donnerstag: 07:30 - 14:00
- Freitag: 07:30 - 13:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Bebauungsplan Nr. 60 für das Rausinger Feld in Holzwickede wurde im Januar 2024 aktualisiert. Dieser Plan dient der Ausweisung von neuen Gewerbeflächen im nordwestlichen Gemeindegebiet, um bestehende Standorte an zukünftige Bedarfsentwicklungen anzupassen. Der Planbereich umfasst etwa 9,5 ha und liegt östlich der Vincenz-Wiederholt-Straße. Die WFG Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Unna mbH ist mit dem Grunderwerb, der Planung, Erschließung und Vermarktung des Gewerbegebiets beauftragt.
Der Aufstellungsbeschluss und der Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurden im Mai 2022 gefasst. Die Beteiligung der Öffentlichkeit fand vom 24. April bis 5. Mai 2023 statt, und die Träger öffentlicher Belange wurden im Zeitraum vom 24. April bis 25. Mai 2023 beteiligt.
FAQ
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.