Die Gemeinde Holzwickede (niederdeutsch: Hol(t)wicker) liegt am östlichen Rand des Ruhrgebiets, Nordrhein-Westfalen, und ist eine kreisangehörige Gemeinde des Kreises Unna im Regierungsbezirk Arnsberg.
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
17.035 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
59439
Vorwahl
02301
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeinde Holzwickede
Hauptstraße 1
59439 Holzwickede
2. Bürgeramt Holzwickede
Hauptstraße 1
59439 Holzwickede
3. Ordnungsamt Holzwickede
Hauptstraße 1
59439 Holzwickede
Gemeinde Holzwickede – Öffnungszeiten
- Montag: 07:30 - 14:00
- Dienstag: 07:30 - 14:00
- Mittwoch: 07:30 - 14:00
- Donnerstag: 07:30 - 14:00
- Freitag: 07:30 - 13:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Bebauungsplan Nr. 60 für das Rausinger Feld in Holzwickede wurde im Januar 2024 aktualisiert. Dieser Plan dient der Ausweisung von neuen Gewerbeflächen im nordwestlichen Gemeindegebiet, um bestehende Standorte an zukünftige Bedarfsentwicklungen anzupassen. Der Planbereich umfasst etwa 9,5 ha und liegt östlich der Vincenz-Wiederholt-Straße. Die WFG Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Unna mbH ist mit dem Grunderwerb, der Planung, Erschließung und Vermarktung des Gewerbegebiets beauftragt.
Der Aufstellungsbeschluss und der Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurden im Mai 2022 gefasst. Die Beteiligung der Öffentlichkeit fand vom 24. April bis 5. Mai 2023 statt, und die Träger öffentlicher Belange wurden im Zeitraum vom 24. April bis 25. Mai 2023 beteiligt.
FAQ
Welche Rolle spielt der Flächennutzungsplan in der Stadtplanung?
Der Flächennutzungsplan (FNP) spielt eine zentrale Rolle in der Stadtplanung:
- Leitbild: Er stellt das städtebauliche Entwicklungskonzept für die Gesamtgemeinde dar.
- Koordination: Koordiniert verschiedene Nutzungsansprüche an den Boden.
- Vorbereitung: Bildet die Grundlage für detailliertere Bebauungspläne.
- Langfristigkeit: Plant die Entwicklung für 10-15 Jahre voraus.
- Abstimmung: Fördert die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden.
- Bürgerbeteiligung: Ermöglicht frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit.
Der FNP ist ein wichtiges Instrument für eine nachhaltige und geordnete Stadtentwicklung.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.