Landesplanerisch ist Bergkamen ein Mittelzentrum in der Ballungsrandzone des Oberzentrums Dortmund.
Die am 1. Januar 1966 durch den Zusammenschluss von fünf kleineren Gemeinden entstandene neue Gemeinde Bergkamen (Gesetz über den Zusammenschluss der Gemeinden Bergkamen, Heil, Oberaden, Rünthe und Weddinghofen, Landkreis Unna) – Overberge kam erst zwei Jahre später hinzu – war früher als größte Bergbaustadt Europas ein Begriff. Bergkamen ist eine Mittlere kreisangehörige Stadt im Ruhrgebiet, Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
48.669 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
59192
Vorwahlen
02307, 02306, 02389
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Bergkamen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
14:00 - 15:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Bergkamen gibt esSeveral neue Entwicklungen zum Thema Bebauungsplan:
- Ein Lebensmitteldiscounter mit etwa 1.080 m2 Verkaufsfläche und einem Backshop shall errichtet werden westlich der Bahnlinie zwischen Lünener Straße und Hardenbergstraße in Oberaden. Dafür wurde die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans beantragt, um eine Versorgungslücke in der Nahversorgung zu schließen.
- Im Stadtzentrum von Bergkamen wird für ein großes Gelände von ca. 2 Hektar ein Bebauungsplan aufgestellt, nachdem eine geplante hochverdichtete Neubebauung mit Discountern und Einzelhandelsgeschäften in der Kommunalpolitik auf Ablehnung stieß. Gespräche mit der Eigentümergesellschaft laufen weiter.
- Es gibt auch Überlegungen zur zukünftigen Entwicklung und Handlungsempfehlungen für Bergkamen, insbesondere hinsichtlich der Zentrenstruktur und der Nahversorgung, wobei bestehende zentrale Versorgungsbereiche gestärkt und dezentrale Nahversorgungsschwerpunkte sichergestellt werden sollen.
FAQ
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.