Verwaltungsmäßig gehört die Stadt zum Kreis Unna im Regierungsbezirk Arnsberg sowie zum Landschaftsverband Westfalen-Lippe und zum Regionalverband Ruhr. Bergkamen ist eine Mittlere kreisangehörige Stadt im Ruhrgebiet, Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
48.669 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
59192
Vorwahlen
02307, 02306, 02389
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Bergkamen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
14:00 - 15:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Bergkamen gibt esSeveral neue Entwicklungen zum Thema Bebauungsplan:
- Ein Lebensmitteldiscounter mit etwa 1.080 m2 Verkaufsfläche und einem Backshop shall errichtet werden westlich der Bahnlinie zwischen Lünener Straße und Hardenbergstraße in Oberaden. Dafür wurde die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans beantragt, um eine Versorgungslücke in der Nahversorgung zu schließen.
- Im Stadtzentrum von Bergkamen wird für ein großes Gelände von ca. 2 Hektar ein Bebauungsplan aufgestellt, nachdem eine geplante hochverdichtete Neubebauung mit Discountern und Einzelhandelsgeschäften in der Kommunalpolitik auf Ablehnung stieß. Gespräche mit der Eigentümergesellschaft laufen weiter.
- Es gibt auch Überlegungen zur zukünftigen Entwicklung und Handlungsempfehlungen für Bergkamen, insbesondere hinsichtlich der Zentrenstruktur und der Nahversorgung, wobei bestehende zentrale Versorgungsbereiche gestärkt und dezentrale Nahversorgungsschwerpunkte sichergestellt werden sollen.
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.