Landesplanerisch ist Bergkamen ein Mittelzentrum in der Ballungsrandzone des Oberzentrums Dortmund.
Die am 1. Januar 1966 durch den Zusammenschluss von fünf kleineren Gemeinden entstandene neue Gemeinde Bergkamen (Gesetz über den Zusammenschluss der Gemeinden Bergkamen, Heil, Oberaden, Rünthe und Weddinghofen, Landkreis Unna) – Overberge kam erst zwei Jahre später hinzu – war früher als größte Bergbaustadt Europas ein Begriff. Bergkamen ist eine Mittlere kreisangehörige Stadt im Ruhrgebiet, Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
48.669 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
59192
Vorwahlen
02307, 02306, 02389
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Bergkamen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
14:00 - 15:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Bergkamen gibt esSeveral neue Entwicklungen zum Thema Bebauungsplan:
- Ein Lebensmitteldiscounter mit etwa 1.080 m2 Verkaufsfläche und einem Backshop shall errichtet werden westlich der Bahnlinie zwischen Lünener Straße und Hardenbergstraße in Oberaden. Dafür wurde die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans beantragt, um eine Versorgungslücke in der Nahversorgung zu schließen.
- Im Stadtzentrum von Bergkamen wird für ein großes Gelände von ca. 2 Hektar ein Bebauungsplan aufgestellt, nachdem eine geplante hochverdichtete Neubebauung mit Discountern und Einzelhandelsgeschäften in der Kommunalpolitik auf Ablehnung stieß. Gespräche mit der Eigentümergesellschaft laufen weiter.
- Es gibt auch Überlegungen zur zukünftigen Entwicklung und Handlungsempfehlungen für Bergkamen, insbesondere hinsichtlich der Zentrenstruktur und der Nahversorgung, wobei bestehende zentrale Versorgungsbereiche gestärkt und dezentrale Nahversorgungsschwerpunkte sichergestellt werden sollen.
FAQ
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.