Karlsfeld ist eine Gemeinde am nordwestlichen Stadtrand von München und die zweitgrößte Ansiedlung im oberbayerischen Landkreis Dachau.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
21.853 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
85757
Vorwahl
08131
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeinde Karlsfeld, Rathausplatz 1, 85757 Karlsfeld
2. Landratsamt Dachau, Ludwigstraße 1, 85221 Dachau
3. Bürgeramt Karlsfeld, Rathausplatz 1, 85757 Karlsfeld
Gemeinde Karlsfeld – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 16:00
- Dienstag: 08:00 - 16:00
- Mittwoch: 08:00 - 16:00
- Donnerstag: 08:00 - 16:00
- Freitag: 08:00 - 14:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Der Gemeinderat in Karlsfeld hat viele Korrekturwünsche zum Bebauungsplan des sogenannten Anna-Quartiers auf dem ehemaligen Ludl-Gelände, insbesondere bezüglich des Hochwasserschutzes, und vertagte die Entscheidung auf die November-Sitzung.
- Ein Architekt stellte Pläne für ein 60.000 Quadratmeter großes Gewerbegebiet im Grünzug zwischen Karlsfeld und Dachau vor, das nachhaltig und ökologisch angelegt werden soll, nachdem es 2011 durch einen Bürgerentscheid gestoppt wurde.
- Die Gemeinde und der Investor streiten um den Bebauungsplan des Anna-Quartiers, das ein Mix aus Wohnen, Arbeiten und Nahversorgung sowie ein Hotel-Hochhaus umfassen soll, aber Kritik an fehlenden Spielplätzen und anderen Aspekten erfährt.
FAQ
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung