März 2012 führt Kerpen den offiziellen Zusatz Kolpingstadt. Kerpen ist eine große kreisangehörige Stadt im Rhein-Erft-Kreis in Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Rhein-Erft-Kreis
Einwohner
66.294 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
50169, 50170, 50171
Vorwahlen
02237, 02273, 02275
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Langenich, Loogh, Langenich, Loogh
Adressen:
1. Stadtverwaltung Kerpen
Rathausplatz 1
50170 Kerpen
2. Bürgeramt Kerpen
Rathausplatz 1
50170 Kerpen
3. Finanzamt Kerpen
Wilhelmstraße 4
50170 Kerpen
Gemeinde Kerpen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
13:30 - 15:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Kerpen entsteht ein neues Wohnquartier an der Maximilianstraße in Kerpen-Türnich, waarbei die Deutsche Reihenhaus AG 92 Wohneinheiten in Einzel-, Doppel-, Reihen- und Mehrfamilienhäusern plant.
Ein weiteres Projekt ist das Glashütten-Quartier in Kerpen-Sindorf, wo DLE Land Development bis zu 160 neue Wohnungen sowie Nahversorger, Handel, Gewerbe und eine Kindertagesstätte realisieren will. Dieses urbane, gemischte Quartier entsteht auf einem etwa 4,5 ha großen Areal einer ehemaligen Glasfabrik.
Die Stadtverordnetenversammlung hat das Bebauungsplanänderungsverfahren für das Glashütten-Quartier auf den Weg gebracht, mit dem Fokus auf Wohnnutzung und weiteren Einrichtungen.
FAQ
Was sind die typischen Darstellungen in einem Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan enthält typischerweise folgende Darstellungen:
- Wohnbauflächen
- Gemischte Bauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Sonderbauflächen (z.B. Einkaufszentren, Hochschulen)
- Grünflächen
- Waldflächen
- Landwirtschaftliche Flächen
- Verkehrsflächen
- Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
- Wasserflächen
- Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
Diese Darstellungen geben einen Überblick über die geplante Nutzung des gesamten Gemeindegebiets.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.