Kerpen ist eine große kreisangehörige Stadt im Rhein-Erft-Kreis in Nordrhein-Westfalen, Deutschland. Seit dem 19
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Rhein-Erft-Kreis
Einwohner
66.294 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
50169, 50170, 50171
Vorwahlen
02237, 02273, 02275
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Langenich, Loogh, Langenich, Loogh
Adressen:
1. Stadtverwaltung Kerpen
Rathausplatz 1
50170 Kerpen
2. Bürgeramt Kerpen
Rathausplatz 1
50170 Kerpen
3. Finanzamt Kerpen
Wilhelmstraße 4
50170 Kerpen
Gemeinde Kerpen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
13:30 - 15:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Kerpen entsteht ein neues Wohnquartier an der Maximilianstraße in Kerpen-Türnich, waarbei die Deutsche Reihenhaus AG 92 Wohneinheiten in Einzel-, Doppel-, Reihen- und Mehrfamilienhäusern plant.
Ein weiteres Projekt ist das Glashütten-Quartier in Kerpen-Sindorf, wo DLE Land Development bis zu 160 neue Wohnungen sowie Nahversorger, Handel, Gewerbe und eine Kindertagesstätte realisieren will. Dieses urbane, gemischte Quartier entsteht auf einem etwa 4,5 ha großen Areal einer ehemaligen Glasfabrik.
Die Stadtverordnetenversammlung hat das Bebauungsplanänderungsverfahren für das Glashütten-Quartier auf den Weg gebracht, mit dem Fokus auf Wohnnutzung und weiteren Einrichtungen.
FAQ
Wie kann ich Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten?
Sie können auf folgende Weise Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten:
- Besuch des Bauamts: Viele Gemeinden bieten Einsicht vor Ort an.
- Online-Portale: Viele Städte stellen Bebauungspläne digital zur Verfügung.
- Schriftliche Anfrage: Sie können eine Kopie des Plans anfordern.
- Öffentliche Auslegung: Während der Planaufstellung liegen Entwürfe öffentlich aus.
- Ratsinformationssysteme: Oft sind Pläne hier einsehbar.
Tipp: Kontaktieren Sie das lokale Bauamt für genaue Informationen zum Zugang.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.