Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Kirchzell

Kirchzell ist ein Markt im unterfränkischen Landkreis Miltenberg
Bundesland
Regierungsbezirk
Unterfranken
Landkreis
Einwohner
2198 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
63931
Vorwahl
09373
Adresse derMarktverwaltung
Hauptstraße 19, 63931 Kirchzell
Hauptstraße 19, 63931 Kirchzell 63931 Bayern DE
Website
Ortsteile
Breitenbach, Breitenbuch, Dörnbach, Ottorfszell, Schrahmhle, Watterbach, Breitenbach, Breitenbuch, Dörnbach, Ottorfszell, Schrahmühle, Watterbach
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Kirchzell, Hauptstraße 1, 63931 Kirchzell
2. Finanzamt Erbach, Am Schloßgarten 1, 64711 Erbach
3. Landratsamt Miltenberg, Am Weiher 1, 63897 Miltenberg
Gemeinde Kirchzell – Öffnungszeiten
  • Montag: Geschlossen
  • Dienstag: Geschlossen
  • Mittwoch: Geschlossen
  • Donnerstag: Geschlossen
  • Freitag: Geschlossen
  • Samstag: 00:00 - 00:00
  • Sonntag: Geschlossen

FAQ

Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?

Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:

  • Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
  • Förmlich aufgehoben wird
  • Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
  • Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)

Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.

Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?

Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:

  • Dauer: Mindestens ein Monat
  • Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
  • Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
  • Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
  • Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)

Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.