Sie liegt in Tauberfranken und ist (Stand 31. Wertheim (im taubergründischen Dialekt [.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}'væʁdɘ]) ist die nördlichste Stadt Baden-Württembergs, direkt an der Grenze zu Bayern, etwa 70 km südöstlich von Frankfurt am Main und 30 km westlich von Würzburg
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Main-Tauber-Kreis
Einwohner
22.777 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
97877
Vorwahlen
09342, 09397
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Waldenhausen, Wertheim, Wessental, Waldenhausen, Wessental
Adressen:
1. Stadt Wertheim
Burgstraße 1
97877 Wertheim
2. Ordnungsamt Wertheim
Burgstraße 1
97877 Wertheim
3. Finanzamt Wertheim
Am Stadtgraben 1
97877 Wertheim
Gemeinde Wertheim – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:30 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.