Kleinblittersdorf (im örtlichen Dialekt Blidderschd(r)o(r)f/Kläänblidaschd(r)o(r)f, (das r wechselt die Position), frz
Bundesland
Landkreis
Regionalverband Saarbrücken
Einwohner
10.707 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
66271
Vorwahl
06805
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Hahnenklamm, Kinderheilstätte, ZurFabrik, Hahnenklamm, Kinderheilstätte, ZurFabrik
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Kleinblittersdorf
Rathausstraße 1
66271 Kleinblittersdorf
2. Ordnungsamt Kleinblittersdorf
Rathausstraße 1
66271 Kleinblittersdorf
3. Bürgeramt Kleinblittersdorf
Rathausstraße 1
66271 Kleinblittersdorf
Gemeinde Kleinblittersdorf – Öffnungszeiten
- Montag: 10:00 - 12:00
- Dienstag: 10:00 - 12:00
- Mittwoch: 10:00 - 12:00
- Donnerstag: 10:00 - 12:00
- Freitag: 10:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss und der Offenlage des Bebauungsplanes „5. Änderung Thermalbad“ vom 04.10.2024
- Begründung zur 5. Teiländerung des Bebauungsplanes „Kurgebiet Sole- / Thermalbad Rilchingen“ vom 04.10.2024
- Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses für den Bebauungsplan „Nördlich der Kapellenstraße – 1. Änderung“ im Ortsteil Auersmacher vom 06.09.2024
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.