Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

Wohnungsnummer oder Angaben zur Wohnung oder Eigentümer falls bekannt

Zusätzlicher Auszug (löschen)

Sonderpreis:
Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

Zusätzlicher Auszug (löschen)

Sonderpreis:
Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.
Grundbuchauszüge, etc. zu anderen Orten können Sie nach Abschluss dieser Bestellung zum Sonderpreis hinzufügen

Ich bestelle hiermit

Berechtigtes Interesse angeben

Eigentümerdaten

Bestelldetails

Ihre Daten (Besteller)

Falls die Daten digital verfügbar sind, erfolgt die Zusendung per EMail, ansonsten per Post an diese Adresse

Zahlungsart wählen

Die Gesamtkosten betragen: 0,00

Bebauungsplan24 Korschenbroich

Korschenbroich (mit Dehnungs-i in der Endsilbe -broich, gesprochen -brooch [.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}ˈbʁoːχ]) ist eine deutsche Mittelstadt am Niederrhein in Nordrhein-Westfalen, die zum Rhein-Kreis Neuss gehört
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Rhein-Kreis Neuss
Einwohner
33.786 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
41352
Vorwahlen
02161, 02166, 02182, 02131
Adresse der Stadtverwaltung
Sebastianusstraße 1, 41352 Korschenbroich
Sebastianusstraße 1, 41352 Korschenbroich 41352 Nordrhein-Westfalen DE
Website
Ortsteile
Pesch, Pesch
Adressen:
1. Stadt Korschenbroich, Rathausplatz 1, 41352 Korschenbroich
2. Bürgerbüro Korschenbroich, Rathausplatz 1, 41352 Korschenbroich
3. Kreis Viersen, Heiliggeiststraße 2, 41747 Viersen
Gemeinde Korschenbroich – Öffnungszeiten
  • Montag: 08:00 - 12:00
  • Dienstag: 08:00 - 12:00
  • Mittwoch: 08:00 - 12:00 13:30 - 14:30
  • Donnerstag: 08:00 - 12:00
  • Freitag: 08:00 - 12:00
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Korschenbroich betreffen die 2. Änderung des Bebauungsplans "Düppheide". Der Satzungsbeschluss erfolgte am 23. Juni 2022, und die Rechtsverbindlichkeit wurde am 21. Juli 2022 festgestellt.

Zudem wurde ein Innenentwicklungskonzept Wohnen 2040 erstellt, das den Wohnungsbedarf bis 2040 analysiert und Strategien für die Entwicklung von Wohnbauland vorschlägt. Dieses Konzept basiert auf Workshops, die zwischen August 2022 und November 2023 durchgeführt wurden, und legt den Fokus auf die Innenentwicklung und die Nutzung von Arrondierungsflächen.

FAQ

Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?

Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:

Baugrenze:

  • Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
  • Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
  • Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.

Baulinie:

  • Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
  • Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
  • Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
  • Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.

Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.

Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?

Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:

  • Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
  • Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
  • Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.

Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.