Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

Wohnungsnummer oder Angaben zur Wohnung oder Eigentümer falls bekannt

Zusätzlicher Auszug (löschen)

Sonderpreis:
Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

Zusätzlicher Auszug (löschen)

Sonderpreis:
Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.
Grundbuchauszüge, etc. zu anderen Orten können Sie nach Abschluss dieser Bestellung zum Sonderpreis hinzufügen

Ich bestelle hiermit

Berechtigtes Interesse angeben

Eigentümerdaten

Bestelldetails

Ihre Daten (Besteller)

Falls die Daten digital verfügbar sind, erfolgt die Zusendung per EMail, ansonsten per Post an diese Adresse

Zahlungsart wählen

Die Gesamtkosten betragen: 0,00

Bebauungsplan24 Kraichtal

Die nächstgrößeren Städte sind im Süden die frühere Amtsstadt Bretten, im Osten die Stadt Eppingen (Landkreis Heilbronn) und im Westen die ehemalige Kreisstadt Bruchsal
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
14.703 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
76703
Vorwahlen
07250, 07251, 07258, 07259
Adresse der Stadtverwaltung
Rathausstraße 30, 76703 Kraichtal
Rathausstraße 30, 76703 Kraichtal 76703 Baden-Württemberg DE
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Kraichtal
Hauptstraße 1
76703 Kraichtal

2. Bürgeramt Kraichtal
Hauptstraße 1
76703 Kraichtal

3. Ordnungsamt Kraichtal
Hauptstraße 1
76703 Kraichtal
Gemeinde Kraichtal – Öffnungszeiten
  • Montag: 08:00 - 12:00
  • Dienstag: 08:00 - 12:00
  • Mittwoch: 08:00 - 12:00
  • Donnerstag: 08:00 - 12:00
  • Freitag: 08:00 - 12:00
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen
In Kraichtal wurde im Gemeinderat eine Priorisierung der Baulandentwicklung beschlossen, mit dem Gewerbegebiet Gochsheimer Grund in Menzingen als erste Priorität, gefolgt von den Wohnbaugebieten in Münzesheim und Oberacker. Die Stadtverwaltung wurde beauftragt, einen städtebaulichen Vertrag für das Gewerbegebiet in Menzingen einzuholen.

Ein neues Stadtentwicklungskonzept für Kraichtal 2035 ist in Vorbereitung, das die gesamte Stadt beleuchten und analysieren soll, um konkrete Maßnahmen und zukünftige Projekte zu planen. Es gibt Pläne für die Nachverdichtung in Münzesheim, insbesondere im Bebauungsplan Schelmenäcker, und die Erschließung des Gebiets "In den Brunnengärten" in Oberacker.

Das Projekt für eine neue Kindertagesstätte am Gaisberg in Unteröwisheim wurde vorübergehend auf Eis gelegt due to rechtlichen Problemen mit beschleunigten Bauverfahren nach § 13b Baugesetzbuch. Alternativen werden geprüft und dem Gemeinderat im Januar vorgestellt.

Das Ortskernsanierungsprogramm in Menzingen läuft noch bis April, und es gibt weitere Baulandentwicklungsstudien für Wohnen und Gewerbe in Unteröwisheim-Nordwest.

FAQ

Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?

Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:

  1. Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
  2. Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
  3. Beratung in den zuständigen Ausschüssen
  4. Beschlussfassung durch den Gemeinderat

Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.

Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?

Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:

  • Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
  • Förmlich aufgehoben wird
  • Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
  • Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)

Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.