Linkenheim-Hochstetten ist eine Gemeinde im Landkreis Karlsruhe in Baden-Württemberg
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
12.081 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
76351
Vorwahl
07247
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Linkenheim-Hochstetten
Hauptstraße 1
76351 Linkenheim-Hochstetten
2. Ordnungsamt Linkenheim-Hochstetten
Hauptstraße 1
76351 Linkenheim-Hochstetten
3. Standesamt Linkenheim-Hochstetten
Hauptstraße 1
76351 Linkenheim-Hochstetten
Gemeinde Linkenheim-Hochstetten – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Gemeinderat der Gemeinde Linkenheim-Hochstetten hat in seiner öffentlichen Sitzung am 26.05.2023 den Entwurf zum Bebauungsplan „Klärwerk“ gebilligt.
FAQ
Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.
Wie kann ich Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten?
Sie können auf folgende Weise Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten:
- Besuch des Bauamts: Viele Gemeinden bieten Einsicht vor Ort an.
- Online-Portale: Viele Städte stellen Bebauungspläne digital zur Verfügung.
- Schriftliche Anfrage: Sie können eine Kopie des Plans anfordern.
- Öffentliche Auslegung: Während der Planaufstellung liegen Entwürfe öffentlich aus.
- Ratsinformationssysteme: Oft sind Pläne hier einsehbar.
Tipp: Kontaktieren Sie das lokale Bauamt für genaue Informationen zum Zugang.