Deutschlandweit betrachtet war Krefeld am 31. Krefeld nahm Ende 2015 mit rund 225.000 Einwohnern unter den 29 Großstädten Nordrhein-Westfalens den 14. Deutschlandweit betrachtet war Krefeld am 31. Jahrhunderts auch als „Samt- und Seidenstadt“ bezeichnet
Bundesland
Regierungsbezirk
Einwohner
227.050 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
47798–47809, 47829, 47839
Vorwahl
02151
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
Stadt Krefeld - Bürgerbüro
Hinter den Kulissen 1
47798 Krefeld
Kreis Viersen - Umweltamt
Dülkener Str. 1
41747 Viersen
Agentur für Arbeit Krefeld
Uerdinger Str. 24
47799 Krefeld
Gemeinde Krefeld – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
14:00 - 15:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Rat der Stadt Krefeld hat am 07.02.2024 den Entwurf des Bebauungsplanes 841 (V) - Südlich Uerdinger Straße im Bereich des Krefelder Hofes gebilligt. Dieser Plan umfasst die Entwicklung eines gemischten Quartiers mit Wohngebäuden, einem Hotel, einer Kindertagesstätte und gewerblichen Flächen. Es sind ca. 245 Wohneinheiten geplant, sowie die Schaffung von öffentlichen Räumen und einer durchgrünten Umgebung.
In Krefeld-West starten 2024 zwei große Projekte: der Baubeginn für die neue Eissporthalle auf dem ehemaligen Kerrygold-Gelände und das Projekt „Sonnenheide“ in Fischeln, das 2027 beginnen soll und Reihen-, Doppel- und Geschosswohnungsbau sowie eine Kita und andere Einrichtungen umfasst.
In Uerdingen ist das Bauprojekt „Rheinblick“ mit einem Satzungsbeschluss vom letzten Jahr vorbereitet, das eine Mischung aus Wohn- und Gemeinschaftseinrichtungen vorsieht. Zudem plant die Vivawest Wohnen GmbH die Fertigstellung des Wohnquartiers „Zooblick“ an der Uerdinger Straße für Mitte 2025.
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.