Die Stadt Moers [.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}mœʁs] liegt am unteren Niederrhein am westlichen Rande des Ruhrgebiets in Nordrhein-Westfalen und ist eine Große kreisangehörige Stadt und größte Stadt des Kreises Wesel im Regierungsbezirk Düsseldorf. Aufgrund der Lage im Norden der Rheinschiene und im Westen des Ruhrgebiets wird Moers Drehscheibe am Niederrhein genannt
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
103.725 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
47441, 47443, 47445, 47447
Vorwahl
02841
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Asberg, Hochstraß, Hlsdonk, Rheinkamp-Eick, Rheinkamp-Meerbeck, Schwafheim, Vinn, Asberg, Hochstraß, Holderberg-Bettenkamp, Hülsdonk, Rheinkamp-Eick, Rheinkamp-Meerbeck, Schwafheim, Vinn
Adressen:
Stadt Moers
Rathausplatz 1
47441 Moers
Kreis Wesel
Kaiserstraße 100
46483 Wesel
Agentur für Arbeit Moers
Hülsdonkstraße 8
47441 Moers
Gemeinde Moers – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 12:30
- Dienstag: 08:30 - 12:30
- Mittwoch: 08:30 - 12:30
- Donnerstag: 08:30 - 12:30
14:30 - 15:30
- Freitag: 08:30 - 12:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Rat der Stadt Moers hatSeveral Bebauungspläne im Bereich der Stadtentwicklung diskutiert und beschlossen:
- Der Bebauungsplan Nr. 213 für Kapellen (Im Bruckschefeld) wurde im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt und der Geltungsbereich angepasst. Der Entwurf wurde öffentlich ausgelegt.
- Der Bebauungsplan Nr. 220 für Mitte (Unterwallstraße) wurde ebenfalls öffentlich ausgelegt und der Geltungsbereich um bestimmte Flurstücke erweitert und reduziert.
- Der Bebauungsplan Nr. 221 für Mitte (Moerser Benden/Nordring) saweitere Anpassungen im Geltungsbereich und wurde öffentlich ausgelegt.
- Es gab Einwendungen des Grafschafter Museums- und Geschichtsvereins, die darauf hinwiesen, dass der Bebauungsplanentwurf den Schutz des Bodendenkmals "Mittelalterliche bis neuzeitliche Stadt und Festung Moers" gefährden könnte.
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.