Die Stadt Moers [.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}mœʁs] liegt am unteren Niederrhein am westlichen Rande des Ruhrgebiets in Nordrhein-Westfalen und ist eine Große kreisangehörige Stadt und größte Stadt des Kreises Wesel im Regierungsbezirk Düsseldorf. Moers gehört zudem zur Metropolregion Rhein-Ruhr
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
103.725 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
47441, 47443, 47445, 47447
Vorwahl
02841
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Asberg, Hochstraß, Hlsdonk, Rheinkamp-Eick, Rheinkamp-Meerbeck, Schwafheim, Vinn, Asberg, Hochstraß, Holderberg-Bettenkamp, Hülsdonk, Rheinkamp-Eick, Rheinkamp-Meerbeck, Schwafheim, Vinn
Adressen:
Stadt Moers
Rathausplatz 1
47441 Moers
Kreis Wesel
Kaiserstraße 100
46483 Wesel
Agentur für Arbeit Moers
Hülsdonkstraße 8
47441 Moers
Gemeinde Moers – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 12:30
- Dienstag: 08:30 - 12:30
- Mittwoch: 08:30 - 12:30
- Donnerstag: 08:30 - 12:30
14:30 - 15:30
- Freitag: 08:30 - 12:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Rat der Stadt Moers hatSeveral Bebauungspläne im Bereich der Stadtentwicklung diskutiert und beschlossen:
- Der Bebauungsplan Nr. 213 für Kapellen (Im Bruckschefeld) wurde im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt und der Geltungsbereich angepasst. Der Entwurf wurde öffentlich ausgelegt.
- Der Bebauungsplan Nr. 220 für Mitte (Unterwallstraße) wurde ebenfalls öffentlich ausgelegt und der Geltungsbereich um bestimmte Flurstücke erweitert und reduziert.
- Der Bebauungsplan Nr. 221 für Mitte (Moerser Benden/Nordring) saweitere Anpassungen im Geltungsbereich und wurde öffentlich ausgelegt.
- Es gab Einwendungen des Grafschafter Museums- und Geschichtsvereins, die darauf hinwiesen, dass der Bebauungsplanentwurf den Schutz des Bodendenkmals "Mittelalterliche bis neuzeitliche Stadt und Festung Moers" gefährden könnte.
FAQ
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.