Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

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Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Moers

Moers gehört zudem zur Metropolregion Rhein-Ruhr. Aufgrund der Lage im Norden der Rheinschiene und im Westen des Ruhrgebiets wird Moers Drehscheibe am Niederrhein genannt
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
103.725 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
47441, 47443, 47445, 47447
Vorwahl
02841
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Asberg, Hochstraß, Hlsdonk, Rheinkamp-Eick, Rheinkamp-Meerbeck, Schwafheim, Vinn, Asberg, Hochstraß, Holderberg-Bettenkamp, Hülsdonk, Rheinkamp-Eick, Rheinkamp-Meerbeck, Schwafheim, Vinn
Adressen:
Stadt Moers
Rathausplatz 1
47441 Moers

Kreis Wesel
Kaiserstraße 100
46483 Wesel

Agentur für Arbeit Moers
Hülsdonkstraße 8
47441 Moers
Öffnungszeiten
Montag: 08:30 - 12:30 Dienstag: 08:30 - 12:30 Mittwoch: 08:30 - 12:30 Donnerstag: 08:30 - 12:30 14:30 - 15:30 Freitag: 08:30 - 12:30 Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen
Der Rat der Stadt Moers hatSeveral Bebauungspläne im Bereich der Stadtentwicklung diskutiert und beschlossen:

- Der Bebauungsplan Nr. 213 für Kapellen (Im Bruckschefeld) wurde im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt und der Geltungsbereich angepasst. Der Entwurf wurde öffentlich ausgelegt.

- Der Bebauungsplan Nr. 220 für Mitte (Unterwallstraße) wurde ebenfalls öffentlich ausgelegt und der Geltungsbereich um bestimmte Flurstücke erweitert und reduziert.

- Der Bebauungsplan Nr. 221 für Mitte (Moerser Benden/Nordring) saweitere Anpassungen im Geltungsbereich und wurde öffentlich ausgelegt.

- Es gab Einwendungen des Grafschafter Museums- und Geschichtsvereins, die darauf hinwiesen, dass der Bebauungsplanentwurf den Schutz des Bodendenkmals "Mittelalterliche bis neuzeitliche Stadt und Festung Moers" gefährden könnte.

FAQ

Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?

Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:

  1. Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
  2. Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
  3. Beratung in den zuständigen Ausschüssen
  4. Beschlussfassung durch den Gemeinderat

Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.

Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?

Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:

Innenbereich (§ 34 BauGB):

  • Zusammenhängend bebaute Ortsteile
  • Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
  • Kein Bebauungsplan erforderlich
  • Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche

Außenbereich (§ 35 BauGB):

  • Flächen außerhalb des Innenbereichs
  • Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
  • Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
  • Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig

Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.

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Was ist ein Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan (FNP) ist der vorbereitende Bauleitplan einer Gemeinde und dient als Planungsinstrument. Er stellt die städtebaulichen und entwicklungspolitischen Ziele dar und gibt nach den §§ 5 ff. Auskunft über die Gesamtgestaltung des Plangebietes. Dazu gehört die Lage von Gebäuden, Straßen, Plätzen, Parks usw.

Darüber hinaus legt der Förderplan die Art der Bodennutzung fest, die nach den voraussichtlichen Bedürfnissen der Gemeinde entwickelt werden soll. Der Förderplan legt also im Wesentlichen fest, welche Gebiete der Gemeinde in einem Zeitraum von etwa zehn bis fünfzehn Jahren bebaut werden sollen.

Nach den §§ 5 ff. BauGB hat der Förderplan vor allem die Aufgabe, die zur Bebauung vorgesehenen Flächen nach der allgemeinen Art der baulichen Nutzung (Baugebiete) darzustellen. Darüber hinaus gibt der Förmerplan die besondere Art der baulichen Nutzung (Sonderbauflächen) und das allgemeine Maß der baulichen Nutzung (Flächen für das allgemeine Maß der baulichen Nutzung) an.