Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Kreuztal

Kreuztal [.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}'kʀɔɪ̯ʦ.taːl] ist eine Stadt im Regierungsbezirk Arnsberg, Nordrhein-Westfalen, Bundesrepublik Deutschland, und gehört zum Kreis Siegen-Wittgenstein.
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Siegen-Wittgenstein
Einwohner
30.787 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
57223
Vorwahl
02732
Adresse der Stadtverwaltung
Siegener Str. 5, 57223 Kreuztal
Siegener Str. 5, 57223 Kreuztal 57223 Nordrhein-Westfalen DE
Website
Ortsteile
Bockenbach, Bottenbach, Mittelhees, Oberhees, Stendenbach, Bockenbach, Bottenbach, Mittelhees, Oberhees, Stendenbach
Adressen:
Stadtverwaltung Kreuztal
Bahnhofstraße 1
57223 Kreuztal

Bauamt Kreuztal
Hauptstraße 57
57223 Kreuztal

Einwohnermeldeamt Kreuztal
Hauptstraße 57
57223 Kreuztal
Gemeinde Kreuztal – Öffnungszeiten
  • Montag:
  • Dienstag:
  • Mittwoch:
  • Donnerstag:
  • Freitag:
  • Samstag:
  • Sonntag:
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Kreuztal betreffen die folgenden Projekte:

- 48. Änderung des Flächennutzungsplans für den Stadtteil Ferndorf und den Bebauungsplan Nr. 104 Mühlenweg I, mit frühzeitiger Öffentlichkeitsbeteiligung vom 27.05.2024 bis zum 25.06.2024.
- 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 76 "Am Weinberg", Stadtteil Kredenbach, mit regulärer Öffentlichkeitsbeteiligung vom 15.04.2024 bis zum 14.05.2024.
- 11. Änderung des Bebauungsplans Nr. 16 "Industriepark Ferndorftal" im Stadtteil Ferndorf, mit frühzeitiger Öffentlichkeitsbeteiligung vom 07.02.2024 bis zum 28.02.2024.
- Aufhebung des Bebauungsplans "Am Stracken Wegelchen", Stadtteil Buschhütten, mit regulärer Öffentlichkeitsbeteiligung vom 06.07.2023 bis zum 07.08.2023.

FAQ

Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?

Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:

  • Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
  • Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
  • Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
  • Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger

Vorteile des VEP:

  • Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
  • Schnellere Realisierung von Projekten
  • Kosteneinsparung für die Gemeinde

Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.

Kann ein Bebauungsplan geändert werden?

Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:

  • Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
  • Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
  • Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
  • Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten

Das Änderungsverfahren umfasst:

  1. Aufstellungsbeschluss
  2. Erarbeitung des Änderungsentwurfs
  3. Öffentlichkeitsbeteiligung
  4. Abwägung der Stellungnahmen
  5. Satzungsbeschluss
  6. Bekanntmachung

In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.