Kropp (dänisch: Krop) ist eine Gemeinde am Ochsenweg im Kreis Schleswig-Flensburg in Schleswig-Holstein
Bundesland
Kreis
Schleswig-Flensburg
Einwohner
6600 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
24848
Vorwahl
04624
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Ortsteile
Friedrichsanbau, Friedrichswiese, Fuhlreit, Heidbunge, Kropp, Kropperbusch, Kropperhufenausbau, Kropperkatenausbau, Mielberg, Osterhof, Wiesik, Friedrichsanbau, Friedrichswiese, Fuhlreit, Heidbunge, KleinrheiderAusbauten, Kropperbusch, Kropperhufenausbau, Kropperkatenausbau, Mielberg, Osterhof, Wiesik
Adressen:
1. Gemeinde Kropp, Am Markt 1, 24791 Kropp
2. Amtsgericht Schleswig, Am Schloß 1, 24837 Schleswig
3. Kreis Schleswig-Flensburg, Kappelner Str. 85, 24837 Schleswig
Gemeinde Kropp – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.