Kumhausen ist eine Gemeinde im niederbayerischen Landkreis Landshut.
Bundesland
Regierungsbezirk
Niederbayern
Landkreis
Einwohner
5546 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
84036
Vorwahlen
0871, 08743, 08705, 08707
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeinde Kumhausen, Hauptstraße 1, 84036 Kumhausen
2. Landratsamt Landshut, Alte Poststraße 1, 84034 Landshut
3. Finanzamt Landshut, Watzingerstraße 3, 84034 Landshut
Gemeinde Kumhausen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Gemeinde Kumhausen hatSeveral projekte und Maßnahmen im Bereich des Bebauungsplans umgesetzt oder geplant:
- Im Baugebiet Hohenegglkofen – Pfarrfeld wurden sechs gemeindliche Wohnbaugrundstücke für Einfamilienhäuser vergeben, mit Erschließungsarbeiten und der Errichtung von Gehwegen und einer Verkehrsinsel.
- Ein neues Baugebiet westlich der Schule ist geplant, mit einer Kindertagesstätte, mehrgeschossigem Wohnungsbau und einer Quartiersgarage. Der Flächennutzungsplan wird entsprechend angepasst.
- Die Erschließung des Baugebietes Hoheneggkofen Pfarrfeld wurde 2022 mit einem Budget von 1,05 Mio. € durchgeführt.
- Weitere Projekte umfassen Straßensanierungen und Kanalsanierungen in den Jahren 2022-2025.
FAQ
Was ist ein einfacher Bebauungsplan?
Ein einfacher Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der nicht alle Mindestfestsetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans enthält. Charakteristika sind:
- Er regelt nur einzelne Aspekte der städtebaulichen Ordnung.
- Fehlende Festsetzungen werden nach § 34 oder § 35 BauGB beurteilt.
- Er wird oft in bereits bebauten Gebieten eingesetzt, um bestehende Strukturen zu erhalten oder behutsam weiterzuentwickeln.
Einfache Bebauungspläne bieten mehr Flexibilität, erfordern aber eine sorgfältigere Prüfung bei Bauanträgen.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.