Kusterdingen ist eine Gemeinde im Landkreis Tübingen, oberhalb des Neckartals zwischen Tübingen und Reutlingen gelegen
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
8714 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
72127, 72138
Vorwahl
07071
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Kusterdingen
Hauptstraße 1
72127 Kusterdingen
2. Ordnungsamt Kusterdingen
Hauptstraße 1
72127 Kusterdingen
3. Finanzamt Tübingen
Wilhelmstraße 10
72074 Tübingen
Gemeinde Kusterdingen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Kusterdinger Gemeinderat beschloss den Bebauungsplan für den Solarpark „Wankheimer Ohren“, wo rund 2500 Solarmodule an der B28 bei der Abzweigung Kusterdingen/Wankheim spätestens Mitte 2025 installiert werden sollen.
Es gibt auch eine 6. Deckblattänderung des Bebauungsplans „Mark-West – Teile B und C“ im gemeinsamen Wirtschaftsgebiet Reutlingen-West/Kusterdingen, die darauf abzielt, die bauliche Nutzung im Industriegebiet durch Änderung der Baumassenzahl zu optimieren, um neue Vorhaben besser realisieren zu können. Diese Änderung wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt.
FAQ
Was ist ein Bebauungsplan?
Ein Bebauungsplan ist ein rechtsverbindliches Dokument der Stadtplanung, das detailliert festlegt, wie Grundstücke in einem bestimmten Gebiet bebaut und genutzt werden dürfen. Er enthält wichtige Informationen wie:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Höhe und Dichte der Bebauung)
- Bauweise und überbaubare Grundstücksflächen
- Verkehrsflächen und Grünflächen
Bebauungspläne sind das zentrale Instrument zur Steuerung der städtebaulichen Entwicklung auf lokaler Ebene und dienen als Grundlage für Baugenehmigungen.
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.