Kusterdingen ist eine Gemeinde im Landkreis Tübingen, oberhalb des Neckartals zwischen Tübingen und Reutlingen gelegen
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
8714 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
72127, 72138
Vorwahl
07071
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Kusterdingen
Hauptstraße 1
72127 Kusterdingen
2. Ordnungsamt Kusterdingen
Hauptstraße 1
72127 Kusterdingen
3. Finanzamt Tübingen
Wilhelmstraße 10
72074 Tübingen
Gemeinde Kusterdingen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Kusterdinger Gemeinderat beschloss den Bebauungsplan für den Solarpark „Wankheimer Ohren“, wo rund 2500 Solarmodule an der B28 bei der Abzweigung Kusterdingen/Wankheim spätestens Mitte 2025 installiert werden sollen.
Es gibt auch eine 6. Deckblattänderung des Bebauungsplans „Mark-West – Teile B und C“ im gemeinsamen Wirtschaftsgebiet Reutlingen-West/Kusterdingen, die darauf abzielt, die bauliche Nutzung im Industriegebiet durch Änderung der Baumassenzahl zu optimieren, um neue Vorhaben besser realisieren zu können. Diese Änderung wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt.
FAQ
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.