Königsbrunn ist die größte Stadt im schwäbischen Landkreis Augsburg.
Bundesland
Regierungsbezirk
Schwaben
Landkreis
Einwohner
27.888 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
86343
Vorwahl
08231
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Königsbrunn, Rathausplatz 1, 86343 Königsbrunn
2. Bürgerbüro Königsbrunn, Rathausplatz 1, 86343 Königsbrunn
3. Ordnungsamt Königsbrunn, Rathausplatz 1, 86343 Königsbrunn
Gemeinde Königsbrunn – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Königsbrunn wird ein neuer Bebauungsplan für den Bereich "Oberdorf, entlang der Landsberger Straße" entwickelt. Dieser Plan soll die bisherige Lückenfüllsatzung von 1994 ersetzen. Die Gründe für diese Änderung sind die geplante Erweiterung der Firma Wörner und der steigende Bedarf an neuen Wohnungen durch Nachverdichtung. Der Stadtrat hat in seiner jüngsten Sitzung den Beschluss für diesen neuen Bebauungsplan gefasst.
FAQ
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.