Bis zum 31
Bundesland
Landkreis
Saalfeld-Rudolstadt
Einwohner
7277 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
07426
Vorwahlen
036739, 036738
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Königsee
Hauptstraße 1
07426 Königsee
2. Ordnungsamt Königsee
Hauptstraße 1
07426 Königsee
3. Finanzamt Saalfeld
Am Schloß 1
07318 Saalfeld/Saale
Gemeinde Königsee – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 15:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan für die Kunsteisbahn Bob und Rodel Eisarena Königssee muss eine weitere Auslegung durchlaufen, wegen der Verwendung eines nicht aktuellen Gutachtens, was zu einer Verzögerung von etwa acht Wochen führt. Die Gemeinde Schönau am Königssee wird das Bebauungsplanänderungsverfahren durchführen, um die weiteren Planungen und Abstimmungen mit Fachstellen und Fachbehörden fortzusetzen. Der Baubeginn der Kunsteisbahn ist für Mitte 2024 geplant, mit der Fertigstellung im Herbst 2026.
Zusätzlich gibt es Bedenken bezüglich eines Hotelprojekts in Schönau am Königssee, das aufgrund seiner Größe und des erwarteten Tourismuszuwachses Kritik hinsichtlich der Belastung von Natur, Landschaft und Infrastruktur erhält.
FAQ
Was bedeuten die verschiedenen Farben in einem Bebauungsplan?
Die Farben in einem Bebauungsplan haben eine standardisierte Bedeutung gemäß der Planzeichenverordnung:
- Gelb: Wohnbauflächen
- Orange: Gemischte Bauflächen
- Lila: Gewerbliche Bauflächen
- Grau: Sonderbauflächen
- Hellrot: Straßenverkehrsflächen
- Hellgrün: Öffentliche Grünflächen
- Dunkelgrün: Private Grünflächen
- Blau: Wasserflächen
- Braun: Flächen für die Landwirtschaft
- Dunkelgrün mit Baumdarstellung: Waldflächen
Diese Farbgebung erleichtert das schnelle Erfassen der geplanten Nutzungen. Zusätzlich werden oft Schraffuren oder Symbole verwendet, um weitere Details zu kennzeichnen.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.