Sie wird vom Amt Schönberger Land mit Sitz in der Stadt Schönberg verwaltet
Bundesland
Landkreis
Nordwestmecklenburg
Einwohner
5308 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
23923
Vorwahl
038821
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Adressen:
1. Gemeinde Lüdersdorf, Am Markt 1, 23968 Lüdersdorf
2. Amtsgericht Grevesmühlen, Am Markt 10, 23936 Grevesmühlen
3. Landkreis Nordwestmecklenburg, Wismarsche Str. 32, 23966 Wismar
Gemeinde Lüdersdorf – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 17:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Eine Familie in Lüdersdorf muss für eine Änderung des Bebauungsplans 20.000 Euro extra zahlen, um ihr Haus bauen zu können. Der Bebauungsplan für das Baugebiet "Leben am Lüdersdorfer Graben" ist bereits rechtskräftig und die Erschließung erfolgte im Frühjahr 2023. Ein weiteres Baugebiet, der "Wohnpark Lüdersdorf", bietet 46 Grundstücke für Einzel- oder Doppelhäuser.
FAQ
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.