Laatzen ist eine Stadt in der Region Hannover (Niedersachsen)
Bundesland
Landkreis
Region Hannover
Einwohner
41.965 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
30880
Vorwahlen
0511, 05102
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Laatzen
Adressen:
1. Stadt Laatzen, Rathausplatz 1, 30880 Laatzen
2. Landkreis Hannover, Hildesheimer Str. 20, 30169 Hannover
3. Agentur für Arbeit Hannover, Wunstorfer Str. 1, 30453 Hannover
Gemeinde Laatzen – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- In Laatzen werden neue Wohngebiete erschlossen, um erschwingliches Wohneigentum zu schaffen und die Abwanderung junger Familien zu stoppen. Unternehmen wie Fischer-Bau GmbH arbeiten eng mit den Kommunen zusammen, um Nutzungs- und Bebauungskonzepte zu entwickeln, die kosteneffizient und flächensparend sind.
- Der qualifizierte Bebauungsplan in Laatzen setzt rechtsverbindlich fest, welche baulichen und sonstigen Anlagen auf einem Grundstück zulässig sind, einschließlich Art der baulichen Nutzung, Maß der baulichen Nutzung und Bauweise.
- Es gibt Bestrebungen, die Verwaltungsvorschriften und Bauordnungen zu optimieren, um den Wohnungsbau attraktiver und weniger bürokratisch zu gestalten, was auch die Bebauungspläne in Laatzen beeinflussen könnte.
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.