Laugna ist eine Gemeinde im schwäbischen Landkreis Dillingen an der Donau und ein Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Wertingen.
Bundesland
Regierungsbezirk
Schwaben
Landkreis
Einwohner
1610 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
86502
Vorwahl
08272
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Asbach, Bocksberg, Hinterbuch, Kaag, Modelshausen, Osterbuch, Asbach, Bocksberg, Hinterbuch, Kaag, Modelshausen, Osterbuch
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Laugna, Hauptstraße 1, 86502 Laugna
2. Ordnungsamt Laugna, Hauptstraße 1, 86502 Laugna
3. Bauamt Laugna, Hauptstraße 1, 86502 Laugna
Gemeinde Laugna – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Laugna entstehen 17 neue Bauplätze in Osterbuch, nachdem der Gemeinderat die notwendigen Voraussetzungen geschaffen hat. Zudem ist die Erweiterung des Gewerbegebiets West in Laugna geplant, wobei ein Grundstück am Ortsrand in Richtung Hettlingen hinzukommt. Ein Bebauungsplan für das Gebiet Bocksberg ist ebenfalls in Bearbeitung.
FAQ
Was ist ein Bebauungsplan?
Ein Bebauungsplan ist ein rechtsverbindliches Dokument der Stadtplanung, das detailliert festlegt, wie Grundstücke in einem bestimmten Gebiet bebaut und genutzt werden dürfen. Er enthält wichtige Informationen wie:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Höhe und Dichte der Bebauung)
- Bauweise und überbaubare Grundstücksflächen
- Verkehrsflächen und Grünflächen
Bebauungspläne sind das zentrale Instrument zur Steuerung der städtebaulichen Entwicklung auf lokaler Ebene und dienen als Grundlage für Baugenehmigungen.
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.