Lehrte ist eine Stadt und selbständige Gemeinde in der Region Hannover in Niedersachsen und eine typische Eisenbahnerstadt
Bundesland
Landkreis
Region Hannover
Einwohner
44.369 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
31275
Vorwahlen
05132, 05136, 05175
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Allerbeck, Kreyenborg, Lehrte, Allerbeck, Kreyenborg
Adressen:
1. Stadt Lehrte, Rathausplatz 1, 31275 Lehrte
2. Kreis Hannover, Hildesheimer Str. 20, 30916 Isernhagen
3. Agentur für Arbeit Lehrte, Am Alten Bahnhof 1, 31275 Lehrte
Gemeinde Lehrte – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Rat der Stadt Lehrte hatSeveral Bebauungspläne für verschiedene Bereiche aufgestellt oder geändert. Dazu gehören der Bebauungsplan Nr. 00/36A, 1. Änderung „Südring / Wiesenstraße“, der Bebauungsplan Nr. 00/47, 2. Änderung "Immenser Straße Nord", der Bebauungsplan Nr. 00/93, 1. Änderung "Villa Nordstern", der Bebauungsplan Nr. 00/97, 1. Änderung "Gewerbegebiet Wihdenkamp", der Bebauungsplan Nr. 00/112 "Manskestraße Nord-West" und der Bebauungsplan Nr. 00/115 "Gartenquartier".
Zudem sind Bebauungsplanverfahren in einer Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung, zu denen Stellung genommen werden kann.
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.