Lehrte ist eine Stadt und selbständige Gemeinde in der Region Hannover in Niedersachsen und eine typische Eisenbahnerstadt
Bundesland
Landkreis
Region Hannover
Einwohner
44.369 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
31275
Vorwahlen
05132, 05136, 05175
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Allerbeck, Kreyenborg, Lehrte, Allerbeck, Kreyenborg
Adressen:
1. Stadt Lehrte, Rathausplatz 1, 31275 Lehrte
2. Kreis Hannover, Hildesheimer Str. 20, 30916 Isernhagen
3. Agentur für Arbeit Lehrte, Am Alten Bahnhof 1, 31275 Lehrte
Gemeinde Lehrte – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Rat der Stadt Lehrte hatSeveral Bebauungspläne für verschiedene Bereiche aufgestellt oder geändert. Dazu gehören der Bebauungsplan Nr. 00/36A, 1. Änderung „Südring / Wiesenstraße“, der Bebauungsplan Nr. 00/47, 2. Änderung "Immenser Straße Nord", der Bebauungsplan Nr. 00/93, 1. Änderung "Villa Nordstern", der Bebauungsplan Nr. 00/97, 1. Änderung "Gewerbegebiet Wihdenkamp", der Bebauungsplan Nr. 00/112 "Manskestraße Nord-West" und der Bebauungsplan Nr. 00/115 "Gartenquartier".
Zudem sind Bebauungsplanverfahren in einer Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung, zu denen Stellung genommen werden kann.
FAQ
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.