Lehrte ist eine Stadt und selbständige Gemeinde in der Region Hannover in Niedersachsen und eine typische Eisenbahnerstadt
Bundesland
Landkreis
Region Hannover
Einwohner
44.369 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
31275
Vorwahlen
05132, 05136, 05175
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Allerbeck, Kreyenborg, Lehrte, Allerbeck, Kreyenborg
Adressen:
1. Stadt Lehrte, Rathausplatz 1, 31275 Lehrte
2. Kreis Hannover, Hildesheimer Str. 20, 30916 Isernhagen
3. Agentur für Arbeit Lehrte, Am Alten Bahnhof 1, 31275 Lehrte
Gemeinde Lehrte – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Rat der Stadt Lehrte hatSeveral Bebauungspläne für verschiedene Bereiche aufgestellt oder geändert. Dazu gehören der Bebauungsplan Nr. 00/36A, 1. Änderung „Südring / Wiesenstraße“, der Bebauungsplan Nr. 00/47, 2. Änderung "Immenser Straße Nord", der Bebauungsplan Nr. 00/93, 1. Änderung "Villa Nordstern", der Bebauungsplan Nr. 00/97, 1. Änderung "Gewerbegebiet Wihdenkamp", der Bebauungsplan Nr. 00/112 "Manskestraße Nord-West" und der Bebauungsplan Nr. 00/115 "Gartenquartier".
Zudem sind Bebauungsplanverfahren in einer Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung, zu denen Stellung genommen werden kann.
FAQ
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.