Sie ist mit etwa 15.000 Einwohnern vor Wennigsen die zweitkleinste Gemeinde in der Region und landwirtschaftlich geprägt
Bundesland
Landkreis
Region Hannover
Einwohner
14.525 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
30982
Vorwahlen
05066, 05069, 05101, 05102
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Pattensen
Adressen:
1. Stadt Pattensen
Am Markt 1
30982 Pattensen
2. Landkreis Hannover
Hildesheimer Str. 20
30169 Hannover
3. Einwohnermeldeamt Pattensen
Am Markt 1
30982 Pattensen
Gemeinde Pattensen – Öffnungszeiten
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Die Stadt Pattensen arbeitet an verschiedenen Bebauungsplänen zur städtebaulichen Entwicklung. Ein aktueller Plan ist der Bebauungsplan Nr. 12 "Allernweg", der am nordöstlichen Ortsrand von Pattensen ein durchmischtes Wohnquartier mit etwa 60-65 Wohneinheiten vorsieht, einschließlich Ein-, Zwei-, Doppel-, Reihen- und wenigen Mehrfamilienhäusern. Der Aufstellungsbeschluss erfolgte am 18.03.2021, und es wurde am 17.02.2022 zum beschleunigten Verfahren nach §13 BauGB geändert[2%.
Ein weiterer Plan ist die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 140 A "Steintoranger", der die Errichtung eines Seniorenpflegeheims und selbstbestimmten Wohnens in zentraler Lage nahe der Innenstadt vorsieht. Dieser Plan soll im beschleunigten Verfahren nach § 13 a des Baugesetzbuches durchgeführt werden.
Zusätzlich gibt es 78 rechtskräftige Bebauungspläne und 5 rechtskräftige Innenbereichssatzungen in Pattensen, die im Portal StadtPlanung eingesehen werden können.
FAQ
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.