Lich ist eine Stadt im mittelhessischen Landkreis Gießen, 15 Kilometer südöstlich der Universitätsstadt Gießen.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
13.938 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
35423
Vorwahlen
06404, 06004
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Arnsburg, Gll, Kolnhausen, Mhlsachsen, Arnsburg, Güll, Kolnhausen, Mühlsachsen
Adressen:
1. Stadt Lich, Am Markt 1, 35423 Lich
2. Bürgeramt Lich, Am Markt 1, 35423 Lich
3. Ordnungsamt Lich, Am Markt 1, 35423 Lich
Gemeinde Lich – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Es gibt keine spezifischen Nachrichten oder Informationen zum Thema Bebauungsplan in Lich in den bereitgestellten Quellen. Die Quellen beziehen sich auf Bebauungspläne in Berlin und Stralsund.
FAQ
Wie kann ich Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten?
Sie können auf folgende Weise Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten:
- Besuch des Bauamts: Viele Gemeinden bieten Einsicht vor Ort an.
- Online-Portale: Viele Städte stellen Bebauungspläne digital zur Verfügung.
- Schriftliche Anfrage: Sie können eine Kopie des Plans anfordern.
- Öffentliche Auslegung: Während der Planaufstellung liegen Entwürfe öffentlich aus.
- Ratsinformationssysteme: Oft sind Pläne hier einsehbar.
Tipp: Kontaktieren Sie das lokale Bauamt für genaue Informationen zum Zugang.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.