Lich ist eine Stadt im mittelhessischen Landkreis Gießen, 15 Kilometer südöstlich der Universitätsstadt Gießen.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
13.938 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
35423
Vorwahlen
06404, 06004
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Arnsburg, Gll, Kolnhausen, Mhlsachsen, Arnsburg, Güll, Kolnhausen, Mühlsachsen
Adressen:
1. Stadt Lich, Am Markt 1, 35423 Lich
2. Bürgeramt Lich, Am Markt 1, 35423 Lich
3. Ordnungsamt Lich, Am Markt 1, 35423 Lich
Gemeinde Lich – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Es gibt keine spezifischen Nachrichten oder Informationen zum Thema Bebauungsplan in Lich in den bereitgestellten Quellen. Die Quellen beziehen sich auf Bebauungspläne in Berlin und Stralsund.
FAQ
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.