Sie wurde 1185 als Planstadt gegründet und ist damit die älteste Gründungsstadt Westfalens
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
68.007 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
59555–59558
Vorwahlen
02941, 02945, 02948
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
ErwitterWarte, ErwitterWarte
Adressen:
1. Stadt Lippstadt - Rathaus, Lange Straße 1, 59555 Lippstadt
2. Kreis Soest - Kreisverwaltung, Wilhelmstraße 10, 59494 Soest
3. Agentur für Arbeit Lippstadt, Am Schützenplatz 1, 59555 Lippstadt
Gemeinde Lippstadt – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
14:00 - 15:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Der Bebauungsplan Nr. 313 für das Quartier Südliche Altstadt in Lippstadt, insbesondere das ehemalige Güterbahnhofsgelände und Umgebung, wurde im Februar 2023 vom Rat der Stadt Lippstadt als Satzung beschlossen und ist seit dem 12.07.2023 rechtskräftig.
- In Lippstadts Südosten entsteht ein neues Baugebiet in Bökenförde, wo ab Herbst 2024 insgesamt 30 Einfamilienhäuser und zwei Mehrfamilienhäuser gebaut werden sollen. Die Grundstücksvergabe berücksichtigt vor allem Familien mit Kindern, junge Paare und ortsansässige Interessenten.
FAQ
Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?
Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:
- Detaillierungsgrad:
Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete - Rechtliche Verbindlichkeit:
Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend - Maßstab:
Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000 - Geltungsbereich:
Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.