Sie wurde 1185 als Planstadt gegründet und ist damit die älteste Gründungsstadt Westfalens
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
68.007 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
59555–59558
Vorwahlen
02941, 02945, 02948
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
ErwitterWarte, ErwitterWarte
Adressen:
1. Stadt Lippstadt - Rathaus, Lange Straße 1, 59555 Lippstadt
2. Kreis Soest - Kreisverwaltung, Wilhelmstraße 10, 59494 Soest
3. Agentur für Arbeit Lippstadt, Am Schützenplatz 1, 59555 Lippstadt
Gemeinde Lippstadt – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
14:00 - 15:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Der Bebauungsplan Nr. 313 für das Quartier Südliche Altstadt in Lippstadt, insbesondere das ehemalige Güterbahnhofsgelände und Umgebung, wurde im Februar 2023 vom Rat der Stadt Lippstadt als Satzung beschlossen und ist seit dem 12.07.2023 rechtskräftig.
- In Lippstadts Südosten entsteht ein neues Baugebiet in Bökenförde, wo ab Herbst 2024 insgesamt 30 Einfamilienhäuser und zwei Mehrfamilienhäuser gebaut werden sollen. Die Grundstücksvergabe berücksichtigt vor allem Familien mit Kindern, junge Paare und ortsansässige Interessenten.
FAQ
Was sind die typischen Inhalte eines Bebauungsplans?
Ein Bebauungsplan enthält typischerweise:
- Planzeichnung: Graphische Darstellung der Festsetzungen
- Textliche Festsetzungen: Ergänzende Regelungen zur Planzeichnung
- Begründung: Erläuterung der Planungsziele und -inhalte
- Umweltbericht: Darstellung der Umweltauswirkungen der Planung
Typische Festsetzungen umfassen:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl)
- Bauweise (z.B. offene oder geschlossene Bauweise)
- Überbaubare Grundstücksflächen (Baugrenzen, Baulinien)
- Verkehrsflächen
- Grünflächen und Pflanzgebote
- Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.