Lohmar ist eine Stadt im Rhein-Sieg-Kreis am südlichen Teil des Bergischen Landes am Fluss Agger
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Rhein-Sieg-Kreis
Einwohner
30.452 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
53797
Vorwahlen
02246, 02247 (Hove, Krahwinkel), 02205 (Durbusch, Honrath teilw., Muchensiefen, Scheid), 02206 (Agger, Dahlhaus, Höffen, Honrath teilw., Hoven, Münchhof, Neuhonrath, Oberstehöhe, Wahlscheid), 02241 (Albach, Heide)
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
Stadtverwaltung Lohmar
Hauptstraße 1
53797 Lohmar
Bauamt Lohmar
Hauptstraße 1
53797 Lohmar
Kreisverwaltung Rhein-Sieg-Kreis
Adenauerallee 1
53721 Siegburg
Gemeinde Lohmar – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
14:00 - 15:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Der Bebauungsplan für den Neubau der Aggerbrücke in Lohmar ist genehmigt, aber der Baubeginn verzögert sich due to bürokratischen Prozessen und Umweltbedenken. Die Arbeiten sollen von Juli bis September 2025 stattfinden, um Beeinträchtigungen für geschützte Fischarten zu vermeiden.
- In der Lohmarer Ortsmitte wird eine Fläche von etwa 2,5 Hektar im Rahmen des Bebauungsplan-Verfahrens 14.2 neu bebaut. Geplant sind Geschosswohnungsbau, barrierefreie Wohnungen und eine Sozialstation.
- Im Stadtteil Birk entsteht nach dem Umzug der Gemeinschaftsgrundschule ein neues, barrierefreies Quartier mit Wohn-, Gewerbe- und Büroflächen. Die Planungen sind im Gange, und die Vor-Planungen sollen bis Herbst/Winter 2024 abgeschlossen sein.
FAQ
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.