Bebauungsplan und Flächennutzungsplan

Bebauungsplan - Daten

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Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Lohmar

Ursprünglich stammt der Name anscheinend von fränkischen Einwanderern; in ihrer Sprache steht Loh für Wald und Mar für ein stehendes Gewässer bzw
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Regierungsbezirk
Kreis
Rhein-Sieg-Kreis
Einwohner
30.452 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
53797
Vorwahlen
02246, 02247 (Hove, Krahwinkel), 02205 (Durbusch, Honrath teilw., Muchensiefen, Scheid), 02206 (Agger, Dahlhaus, Höffen, Honrath teilw., Hoven, Münchhof, Neuhonrath, Oberstehöhe, Wahlscheid), 02241 (Albach, Heide)
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
Stadtverwaltung Lohmar
Hauptstraße 1
53797 Lohmar

Bauamt Lohmar
Hauptstraße 1
53797 Lohmar

Kreisverwaltung Rhein-Sieg-Kreis
Adenauerallee 1
53721 Siegburg
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00 14:00 - 15:00 Dienstag: 08:00 - 12:00 Mittwoch: 08:00 - 12:00 Donnerstag: 08:00 - 12:00 Freitag: 08:00 - 12:00 Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen
- Der Bebauungsplan für den Neubau der Aggerbrücke in Lohmar ist genehmigt, aber der Baubeginn verzögert sich due to bürokratischen Prozessen und Umweltbedenken. Die Arbeiten sollen von Juli bis September 2025 stattfinden, um Beeinträchtigungen für geschützte Fischarten zu vermeiden.
- In der Lohmarer Ortsmitte wird eine Fläche von etwa 2,5 Hektar im Rahmen des Bebauungsplan-Verfahrens 14.2 neu bebaut. Geplant sind Geschosswohnungsbau, barrierefreie Wohnungen und eine Sozialstation.
- Im Stadtteil Birk entsteht nach dem Umzug der Gemeinschaftsgrundschule ein neues, barrierefreies Quartier mit Wohn-, Gewerbe- und Büroflächen. Die Planungen sind im Gange, und die Vor-Planungen sollen bis Herbst/Winter 2024 abgeschlossen sein.

FAQ

Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?

Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:

  • Dauer: Mindestens ein Monat
  • Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
  • Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
  • Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
  • Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)

Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.

Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?

Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:

  • Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
  • Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
  • Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.

Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.

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Der Flächennutzungsplan (1. Stufe der Bauleitplanung)

Der Flächennutzungsplan (FNP) bzw. Bebauungsplan (ULUP) ist eines der wichtigsten Instrumente der Bauleitplanung. Er dient gemäß § 3 Abs. 1 Flächennutzungsplanungsgesetz dazu, die räumliche Struktur der Stadt festzulegen und die Grundtypologie des Plangebiets zu definieren. Zu diesem Zweck legt der Flächennutzungsplan den allgemeinen Zuschnitt des Plangebiets fest, einschließlich der Lage von Wohngebieten, Gewerbegebieten, Industriegebieten, öffentlichen Gebäuden, Parks und Plätzen, Straßen usw., und gibt Auskunft über die gewünschte Bevölkerungsdichte.

Zusätzlich zu den rechtlichen Anforderungen muss der LUP bestimmte Kriterien hinsichtlich der Qualität des Planungsprozesses erfüllen. Dazu gehört, dass der LUP auf einer umfassenden Untersuchung der bestehenden Verhältnisse in der betreffenden Region beruhen muss und dass er die Interessen der Menschen, die in unmittelbarer Nähe des geplanten Gebiets leben, berücksichtigen muss.

Nach § 4 Absatz 2 des Raumordnungsgesetzes muss der FNP folgende Bestandteile enthalten:

- Eine Beschreibung der Gesamtsituation im Plangebiet;

- eine Bestandsaufnahme der bestehenden Flächennutzungen im Plangebiet;

eine Analyse der Auswirkungen der geplanten Entwicklung auf die Umwelt, den Natur- und Landschaftsschutz;

eine Darlegung der Ziele, die mit der geplanten Entwicklung verfolgt werden.