Lohmar ist eine Stadt im Rhein-Sieg-Kreis am südlichen Teil des Bergischen Landes am Fluss Agger
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Rhein-Sieg-Kreis
Einwohner
30.452 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
53797
Vorwahlen
02246, 02247 (Hove, Krahwinkel), 02205 (Durbusch, Honrath teilw., Muchensiefen, Scheid), 02206 (Agger, Dahlhaus, Höffen, Honrath teilw., Hoven, Münchhof, Neuhonrath, Oberstehöhe, Wahlscheid), 02241 (Albach, Heide)
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
Stadtverwaltung Lohmar
Hauptstraße 1
53797 Lohmar
Bauamt Lohmar
Hauptstraße 1
53797 Lohmar
Kreisverwaltung Rhein-Sieg-Kreis
Adenauerallee 1
53721 Siegburg
Gemeinde Lohmar – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
14:00 - 15:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Der Bebauungsplan für den Neubau der Aggerbrücke in Lohmar ist genehmigt, aber der Baubeginn verzögert sich due to bürokratischen Prozessen und Umweltbedenken. Die Arbeiten sollen von Juli bis September 2025 stattfinden, um Beeinträchtigungen für geschützte Fischarten zu vermeiden.
- In der Lohmarer Ortsmitte wird eine Fläche von etwa 2,5 Hektar im Rahmen des Bebauungsplan-Verfahrens 14.2 neu bebaut. Geplant sind Geschosswohnungsbau, barrierefreie Wohnungen und eine Sozialstation.
- Im Stadtteil Birk entsteht nach dem Umzug der Gemeinschaftsgrundschule ein neues, barrierefreies Quartier mit Wohn-, Gewerbe- und Büroflächen. Die Planungen sind im Gange, und die Vor-Planungen sollen bis Herbst/Winter 2024 abgeschlossen sein.
FAQ
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.